Hallo!
Mein Bauunternehmer hat mir eine Rechnung gestellt, in der kein Maß stimmt und die Volumina nicht korrekt sind. Meiner Forderung mir diverse Dinge nachzuweisen, kommt er nicht nach. Mir sagte man, dass er mir alle Posten nachweisen muss, wie z.B. Leistungen Dritter.
Weiß jemand, ob er mir Belege vorlegen muss, die die entsprechenden Posten belegen? Auf der Rechnung wurde die Anlieferung von Steinen durch einen Baustoffhändler in Rechnung gestellt. Muss er dir Anlieferung nachweisen? Muss er die in Rechnung gestellte Menge von Steinen nachweisen (z.B. durch Vorlage des Lieferscheins des Baustoffhändlers)?
Grüße
Gehrt
Mein Bauunternehmer hat mir eine Rechnung gestellt, in der kein Maß stimmt und die Volumina nicht korrekt sind. Meiner Forderung mir diverse Dinge nachzuweisen, kommt er nicht nach. Mir sagte man, dass er mir alle Posten nachweisen muss, wie z.B. Leistungen Dritter.
Weiß jemand, ob er mir Belege vorlegen muss, die die entsprechenden Posten belegen? Auf der Rechnung wurde die Anlieferung von Steinen durch einen Baustoffhändler in Rechnung gestellt. Muss er dir Anlieferung nachweisen? Muss er die in Rechnung gestellte Menge von Steinen nachweisen (z.B. durch Vorlage des Lieferscheins des Baustoffhändlers)?
Grüße
Gehrt
Prüfung der Rechnung und Nachweise
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