jeudi 31 décembre 2015

Ist ein Bauträgerverpflichtet, Bauunterlagen zu übergeben und wenn ja: Welche?

Gibt es Bauunterlagen/-nachweise/-protokolle, die ein Bauträger an einen Endkunden/Käufer einer Eigentumswohnung zwingend übergeben muss, selbst wenn im Bauträger-/Kaufvertrag dazu keine Regelung getroffen wurde?

Wie sieht es z. B. mit der Übergabe / Bereitstellung der folgenden Unterlagen aus?
- Blower-Door-Test
- Lüftungskonzept
- Bedienungsanleitungen
- Pflegeanleitungen/-hinweise
- Ggf. Heizprotokolle für Aufheizen Estrich
- Kaminkehrer/Heizung
- Protokoll/Nachweis Dichtheitsprüfung Wasserleitungen und Leitungen der Fußbodenheizung
- Protokoll/Spülnachweis: Funktion Kanalanschluss ans öffentliche Ver-/Entsorgungsnetz
- Sonstige Messprotokolle (Elektrik, Telefon, Kabel, CAT7,...)
- ...?


Ist ein Bauträgerverpflichtet, Bauunterlagen zu übergeben und wenn ja: Welche?

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