Hallo,
zwei neuzuerrichtende (dann realgeteilte) Doppelhaushälften sollen durch eine Tür im DG miteinander verbunden werden.
Ist dies baurechtlich möglich (Niedersachsen)? - Und könnte so eine Verbindungstür bestehen bleiben bzw. brandschutzgültig auch wieder vermauert werden, falls eines der DH-Hälften mal verkauft werden sollte.
(PS. Eine ideelle Teilung oder Zusammenlegung beider Haushälften ist NICHT geplant.)
Vielen Dank!:wow
zwei neuzuerrichtende (dann realgeteilte) Doppelhaushälften sollen durch eine Tür im DG miteinander verbunden werden.
Ist dies baurechtlich möglich (Niedersachsen)? - Und könnte so eine Verbindungstür bestehen bleiben bzw. brandschutzgültig auch wieder vermauert werden, falls eines der DH-Hälften mal verkauft werden sollte.
(PS. Eine ideelle Teilung oder Zusammenlegung beider Haushälften ist NICHT geplant.)
Vielen Dank!:wow
Zwei DH-Hälften verbinden
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