Hallo,
habe nur eine kurze Frage,
es ist leider Freitag nach 12 Uhr und die Ämter haben alle zu.
Mein Architekt ist sich nicht 100 % sicher .
Darum noch einmal hier.
Wir haben jetzt den Plan so gut fertig für unser Eigenheim.
Gebe auch zu das wir das jetzt in gut 2,5 Monaten gemacht haben.
Das Thema Fertighaus ist jetzt vom Tisch und wie gesagt der Plan für
unser Massivhaus ist bis auf das Bodengutachten fertig zum einreichen.
Nun die Frage, meine fast Frau und ich wollen noch von der EnEV die aktuell gilt "profitieren"
und nicht die EnEV ab 2016 haben.
Daher meine Frage: ab wann zählt das mit der EnEv, reicht es wenn ich das in 2015 eingereicht habe,
oder muss das in 2015 auch noch genehmigt werden ?
wenn jemand Rat weis wäre ich sehr dankbar.
Danke =)
habe nur eine kurze Frage,
es ist leider Freitag nach 12 Uhr und die Ämter haben alle zu.
Mein Architekt ist sich nicht 100 % sicher .
Darum noch einmal hier.
Wir haben jetzt den Plan so gut fertig für unser Eigenheim.
Gebe auch zu das wir das jetzt in gut 2,5 Monaten gemacht haben.
Das Thema Fertighaus ist jetzt vom Tisch und wie gesagt der Plan für
unser Massivhaus ist bis auf das Bodengutachten fertig zum einreichen.
Nun die Frage, meine fast Frau und ich wollen noch von der EnEV die aktuell gilt "profitieren"
und nicht die EnEV ab 2016 haben.
Daher meine Frage: ab wann zählt das mit der EnEv, reicht es wenn ich das in 2015 eingereicht habe,
oder muss das in 2015 auch noch genehmigt werden ?
wenn jemand Rat weis wäre ich sehr dankbar.
Danke =)
Bauantrag, was zählt
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