Hallo,
ein Kollege von mir hat in seinem HWR die Gastherme und die dazugehörigen Rohre in einen Schrank mit Tür gebaut, also er hat quasi den Schrank um die Anlage gebaut.
Ich dachte es sei nicht zulässig, Gasanlagen zu verkleiden (Aussage meines BL), aber mein Kollege meint seine Version ginge, weil durch die Schranktür die Erreichbarkeit der Anlage gewährleistet sei. Stimmt das?
Ich habe dazu keine verlässliche Aussage gefunden, daher hier meine Frage.
Das Haus meines Kollegen steht in Berlin.
Danke und viele Grüße!
ein Kollege von mir hat in seinem HWR die Gastherme und die dazugehörigen Rohre in einen Schrank mit Tür gebaut, also er hat quasi den Schrank um die Anlage gebaut.
Ich dachte es sei nicht zulässig, Gasanlagen zu verkleiden (Aussage meines BL), aber mein Kollege meint seine Version ginge, weil durch die Schranktür die Erreichbarkeit der Anlage gewährleistet sei. Stimmt das?
Ich habe dazu keine verlässliche Aussage gefunden, daher hier meine Frage.
Das Haus meines Kollegen steht in Berlin.
Danke und viele Grüße!
"Abdeckung" der Gastherme und der Zu- und Ableitungen zulässig?
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