Hallo zusammen,
nach Fertigstellung eines Umbaues stellt nun der Architekt eine Schlußrechnung.
Da ich bisher keinerlei Dokumentationen zu Lesitungsphase 8 (Bauüberwachung) erhalte habe, möchte ich gerne wissen, was mir zusteht.
Laut HOAI müßte er die Abnahme von Gewerken, Bautagebuch, Aufmaßlisten usw. besitzen.
Habe ich einen Abspruch auf Aushändigung dieser Dokumentationen?
Da auch noch keine Schlussabnahme erfolgt ist, stellt sich mir die Frage, ab wann der Vertrag erfüllt ist.
Für ein paar Tips wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Eldra
nach Fertigstellung eines Umbaues stellt nun der Architekt eine Schlußrechnung.
Da ich bisher keinerlei Dokumentationen zu Lesitungsphase 8 (Bauüberwachung) erhalte habe, möchte ich gerne wissen, was mir zusteht.
Laut HOAI müßte er die Abnahme von Gewerken, Bautagebuch, Aufmaßlisten usw. besitzen.
Habe ich einen Abspruch auf Aushändigung dieser Dokumentationen?
Da auch noch keine Schlussabnahme erfolgt ist, stellt sich mir die Frage, ab wann der Vertrag erfüllt ist.
Für ein paar Tips wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Eldra
Welche Dokumentation muss Architekt nach HOAI für Leistungsphase 8 erbringen
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