lundi 23 mars 2015

Abweichung vom Bauantrag

Hallo zusammen,



na da haben die "Experten" geplant. Laut Baueingabe baut mein Nachbar eine Garage 9m lang mit einer Ansichtsfläche von 25m² als Grenzbebauung.



Jetzt steht die Garage und hat stolze 36m² Ansichtsfläche. Eigenes Vermessungsgutachten liegt vor. Schön zu erkennen, daß die Berechnung sich nicht auf den Geländeschnitt auf meiner Seite bezieht.



Bin ich da richtig, daß ich diesem hätte zustimmen müssen?

Wer kann mir da mit Informationen /links oder ähnlichem helfen?



Im Grunde geht es mir um eine Abschätzung über die Schadenshöhe, die ich geltend machen kann, wenn ich mich aussergerichtlich einigen will.



Land Baden Würrtemberg





Abweichung vom Bauantrag

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