Hallo liebe Foristen,
wie so viele - durch die aktuell niedrige Zinslage motivierten - beschäftige ich mich auch immer intensiver damit, ein Haus zu kaufen oder zu bauen.
Wenngleich eine 100% Finanzierung (ohne Kaufnebenkosten) sicherlich langfrisitg mit einigen Mehrkosten (höhrens Darlehen, höhere Zinsen, länger Laufzeit, etc.) verbunden ist, als mit ordenltich Eigenkapital, ist es aktuell trotzdem sehr interessant für mich. Da ich das bisschen Eigenkapital, das wir angespart haben (ca. 10-15T) nicht direkt investieren will um für Notfälle Rücklagen zu haben, muss ich mir für die Kaufnebenkosten was einfallen lassen, da ich diese nicht über die Bank finanzieren möchte (machen eh nur die Commerzbank und die DSL-Bank).
Ich habe zusammen mit meiner Frau einen Riestervertrag. Dort sind ca. 20T drin. Mir ist auch inzwischen bekannt, dass man diesen für Bauvorhaben, die man selbst nutzten möchte, beleihen kann (nicht Wohn-Riester).
Jetzt zu meiner Frage:
Kann das Kapital aus dem Riestervertrag auch zur Begleichung der Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, ggf. Maklerprovision und Notarkosten) verwendet werden oder ist das nicht möglich? Ich habe hierzu leider keine eindeutige Aussage bislang gefunden.
Vielen Dank für euere Hilfe.
wie so viele - durch die aktuell niedrige Zinslage motivierten - beschäftige ich mich auch immer intensiver damit, ein Haus zu kaufen oder zu bauen.
Wenngleich eine 100% Finanzierung (ohne Kaufnebenkosten) sicherlich langfrisitg mit einigen Mehrkosten (höhrens Darlehen, höhere Zinsen, länger Laufzeit, etc.) verbunden ist, als mit ordenltich Eigenkapital, ist es aktuell trotzdem sehr interessant für mich. Da ich das bisschen Eigenkapital, das wir angespart haben (ca. 10-15T) nicht direkt investieren will um für Notfälle Rücklagen zu haben, muss ich mir für die Kaufnebenkosten was einfallen lassen, da ich diese nicht über die Bank finanzieren möchte (machen eh nur die Commerzbank und die DSL-Bank).
Ich habe zusammen mit meiner Frau einen Riestervertrag. Dort sind ca. 20T drin. Mir ist auch inzwischen bekannt, dass man diesen für Bauvorhaben, die man selbst nutzten möchte, beleihen kann (nicht Wohn-Riester).
Jetzt zu meiner Frage:
Kann das Kapital aus dem Riestervertrag auch zur Begleichung der Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, ggf. Maklerprovision und Notarkosten) verwendet werden oder ist das nicht möglich? Ich habe hierzu leider keine eindeutige Aussage bislang gefunden.
Vielen Dank für euere Hilfe.
Kaufnebenkosten mit Beleihung aus Riester "finanzieren"
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire