lundi 23 février 2015

Bestandschutz? alter Dachüberstand über Grenze..

Ein Kunde besitzt eine Garage mit Walmdach, BJ um 1950, diese wurde direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut. Dachüberstand rundum (einschl. Dachrinne) etwa 35cm - also über dem Grundstück des Nachbarn.



Das Nachbargrundstück wurde letztes Jahr verkauft, die alte Villa abgerissen und derzeit wird vom neuen Eigentümer ein (meiner Meinung nach) nicht sehr hübscher Protzkasten hingestellt. Wir haben letzte Woche das Garagendach einschl. Rinne neu eingedeckt. Während der Dacharbeiten kam vom neuen Nachbarn die Frage, ob wir nicht das überstehende Gebälk zurückschneiden können was ohne grundlegende Änderungen auch in der Wasserführung nicht möglich ist und deshalb verneint wurde..



Nun hat er über's Wochende Stress gemacht, die Dachrinne würde jetzt 19mm! weiter über sein Grundstück ragen.:yikes

Daraufhin haben wir die alte Rinne vermessen, die neue Rinne ist absolut gleich lang (von Außenecke zu Außenecke) eher noch 5mm kürzer, wie ist denn die Rechtslage bei alten Gebäuden die saniert werden?

Kann es sein, das z.B. Rückbau gefordert werden kann?



mit kopfschüttelnden Grüßen,

Michael





Bestandschutz? alter Dachüberstand über Grenze..

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