Hallo zusammen,
wir bauen mit einem GÜ ein Einfamilienhaus.
In der Baubeschreibung ist zum Keller zu lesen: "Die Außenwände werden aus Beton-Sandwichwänden erstellt."
Gemacht wurde folgendes: Schalung aufgestellt, Bewehrung rein, Beton rein, ausgeschalt, KMB und Dämmung drauf. Sind das Beton-Sandwichwände?
Ich habe das Internet befragt und bekomme auf den Seiten von Beton-Fertigteil-Herstellern den Eindruck, dass Beton-Sandwichwände aus zwei Betonschichten bestehen, zwischen denen die Dämmung liegt.
Ich finde aber nirgends eine eindeutige Definition oder Norm zu "Beton Sandwichwände". Ich bin daher unsicher, ob diesbezüglich eine Abweichung vom Vertrag vorliegt.
Kann mir jemand zuverlässig sagen, was "Beton Sandwichwände" sind?
Eine zweite Frage habe ich noch: Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für Mängel um. Ich bin daher davon ausgegangen, dass ich in der Bauphase dem GÜ einen Mangel mitteile, und er sich dann darum kümmert - also den Mangel beseitigt oder mit etwas Substanzielles vorlegt, das belegt, dass kein Mangel vorliegt.
Im konkreten Fall ist der Auftritt aller Stufen einer geraden Treppe 2cm zu kurz, aber noch oberhalb des geforderten Auftritts der DIN. Der GÜ teilte mir mit, dass er den Mangel geprüft hat und sich freut, mir mitteilen zu können, dass kein Mangel festgestellt wurde. Welche Möglichkeit habe ich, zu erreichen, dass der Mangel beseitigt wird? Der Einbehalt der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten hat leider bisher keinen Erfolg.
Freundliche Grüße, Oli
wir bauen mit einem GÜ ein Einfamilienhaus.
In der Baubeschreibung ist zum Keller zu lesen: "Die Außenwände werden aus Beton-Sandwichwänden erstellt."
Gemacht wurde folgendes: Schalung aufgestellt, Bewehrung rein, Beton rein, ausgeschalt, KMB und Dämmung drauf. Sind das Beton-Sandwichwände?
Ich habe das Internet befragt und bekomme auf den Seiten von Beton-Fertigteil-Herstellern den Eindruck, dass Beton-Sandwichwände aus zwei Betonschichten bestehen, zwischen denen die Dämmung liegt.
Ich finde aber nirgends eine eindeutige Definition oder Norm zu "Beton Sandwichwände". Ich bin daher unsicher, ob diesbezüglich eine Abweichung vom Vertrag vorliegt.
Kann mir jemand zuverlässig sagen, was "Beton Sandwichwände" sind?
Eine zweite Frage habe ich noch: Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für Mängel um. Ich bin daher davon ausgegangen, dass ich in der Bauphase dem GÜ einen Mangel mitteile, und er sich dann darum kümmert - also den Mangel beseitigt oder mit etwas Substanzielles vorlegt, das belegt, dass kein Mangel vorliegt.
Im konkreten Fall ist der Auftritt aller Stufen einer geraden Treppe 2cm zu kurz, aber noch oberhalb des geforderten Auftritts der DIN. Der GÜ teilte mir mit, dass er den Mangel geprüft hat und sich freut, mir mitteilen zu können, dass kein Mangel festgestellt wurde. Welche Möglichkeit habe ich, zu erreichen, dass der Mangel beseitigt wird? Der Einbehalt der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten hat leider bisher keinen Erfolg.
Freundliche Grüße, Oli
Beton Sandwichwände
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