mercredi 17 décembre 2014

Vorleistung für Sonderwünsche?

Hallo zusammen,



wir haben uns über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte gekauft.



Bisher war es so, daß etwaige Sonderwünsche von uns erst bezahlt wurden, wenn sie auch ausgeführt worden sind, und zwar dann im Rahmen der entsprechenden Kaufpreisratenfälligkeiten.



Nun ist es aber so, daß wir uns nach Unterzeichnung des Kaufvetrages noch für den Bau einer Fussbodenheizung entschieden haben. Dafür wurde auch eine entsprechende Auftragsbestätigung beim Bauträger unterzeichnet.



Die Arbeiten in unserer Doppelhaushälfte werden jetzt wohl bis zum neuen Jahr ruhen, es ist noch rein gar nichts für die Fussbodenheizung gemacht worden. Dennoch ist uns bereits jetzt im Rahmen der Fälligkeit der 3. Kaufpreisrate der Kaufpreis für die Fussbodenheizung in Rechnung gestellt worden.



Da wir jedoch nicht in Vorleistung treten möchten sehen wir grundsätzlich von der Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt ab.



Ist dies gängige Praxis, daß man da in Vorleistung treten soll? Ich habe den Bauträger auch schon drüber informiert, und ich warte jetzt auf Antwort.



Was meint Ihr?





MrKy





Vorleistung für Sonderwünsche?

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