Wie ist die Schlichtung bei der zuständigen Handwerkskammer zu bewerten, bringt das was, sind die unparteiisch oder doch lieber gleich gerichtlich klären lassen?
Es geht um eine relativ kleine Summe von ca. 150-400 Euro. Circa deshalb weil die Höhe streitig ist.
Hintergrund: ein Holzbauingenieur wurde von uns mit Ausbau einer Treppe und Einbau einer neuen Treppe beauftragt. Alles an einem Tag. Er kam dann allein und kündigte schonmal an, daß wir ihm helfen müßten. Eigenleistung/Mithilfe war nicht vereinbart! Er ließ uns gut mit anpacken, vor allem beim Herausheben der Stufen nach oben und Demontage der schweren zentralen Eisenstange, die er allein nie im Leben da rausgekriegt hätte. Trotz Mithilfe zeichnete sich aber bald ab, daß er die Arbeit nicht schaffen würde. Er teilte uns dann mit, daß er den Einbau der neuen Treppe "irgendwann" anders machen wolle.
Auf unsern Einwand das könne so nicht bleiben und wir brauchen die Treppe, sagte er er baue uns da ein vorläufiges Sicherheitsgeländer dran. Dazu benutzte er unser Holz.
Zwei Wochen später teilte er per email mit schonmal die Rechnung für den Ausbau der Treppe schicken zu wollen - 150 Euro.
Dann wurden wir uns nicht einig, wie der Einbau der Treppe bewerkstelligt werden solle. Er wollte wieder allein kommen, konnte mir aber nicht plausibel erklären, wie er drei (Wand)Wangen gleichzeitig (Gewicht auch mind. 20 kg pro Wange) halten und dabei noch anschrauben wolle. Und das allein. Ich vermutete stark, daß er unsere großzügige Mithilfe schon fest mit eingeplant habe und teilte ihm mit, daß ich nicht mit anpacken würde, auch mein Mann nicht. Er beharrte darauf er könne das allein, nach einer Weile bot er mir an, seinen Nachbarn mitzubringen, der sei "ihm noch was schuldig".
Darauf sagte ich ihm per email ab und erklärte, wir würden den Einbau anderweitig vergeben, da er nicht in der Lage wäre den Auftrag wie angenommen auszuführen und auf Mithilfe von schwarz arbeitenden Nachbarn, die nichtmal versichert seien, würden wir verzichten.
Das wertete er als Kündigung des Auftrags wobei wir aber der Meinung waren, daß sich der ursprüngliche Auftrag bereits erledigt hatte als er den Einbau abgebrochen hatte weil er dies zeitlich nicht schaffte, obwohl so vereinbart. Nun schickte er die Rechnung über 400 Euro statt der vorher angekündigten 150. Darin enthalten der Geländeraufbau, obwohl er nicht darum gebeten wurde und auch nicht preislich benannt hatte und auch ein Anteil für UNSER Holz, das er uns einfach mal in Rechnung stellte.
Diese Rechnung will ich nicht bezahlen.
Darauf sagte er er habe großzügig die Anfahrtskosten rausgelassen weil wir ja mitgeholfen hatten.
Ich will nur die zunächst per Email mitgeteilten 150 Euro zahlen. Vorab hatte er damals gesagt der Ausbau würde 240 Euro kosten, aber je nach Aufwand und ich sah im Abschlag einfach den Anteil der Mithilfe, die auch sicherlich über 3 Stunden stattfand. Anfahrtskosten waren im Kostenvoranschlag gar nicht enthalten.
Jetzt überleg ich die Schlichtungsstelle anzuschreiben. Oder einfach die 150 Euro zu überweisen und abzuwarten was er macht. Er müßte mich dann ja verklagen.
Was wäre hier ratsam?
Ich möchte nicht wissen wer Recht hat, dh. keine Rechtsberatung, sondern nur, ob sich das Einschalten der Handwerkskammer lohnt oder ob man da als Privatmensch abgewimmelt wird, die machen ja auch nicht grad groß Werbung für die Schlichtung bzw. man findet auf den Webseiten keinen Hinweis, daß die das überhaupt machen.
Es geht um eine relativ kleine Summe von ca. 150-400 Euro. Circa deshalb weil die Höhe streitig ist.
Hintergrund: ein Holzbauingenieur wurde von uns mit Ausbau einer Treppe und Einbau einer neuen Treppe beauftragt. Alles an einem Tag. Er kam dann allein und kündigte schonmal an, daß wir ihm helfen müßten. Eigenleistung/Mithilfe war nicht vereinbart! Er ließ uns gut mit anpacken, vor allem beim Herausheben der Stufen nach oben und Demontage der schweren zentralen Eisenstange, die er allein nie im Leben da rausgekriegt hätte. Trotz Mithilfe zeichnete sich aber bald ab, daß er die Arbeit nicht schaffen würde. Er teilte uns dann mit, daß er den Einbau der neuen Treppe "irgendwann" anders machen wolle.
Auf unsern Einwand das könne so nicht bleiben und wir brauchen die Treppe, sagte er er baue uns da ein vorläufiges Sicherheitsgeländer dran. Dazu benutzte er unser Holz.
Zwei Wochen später teilte er per email mit schonmal die Rechnung für den Ausbau der Treppe schicken zu wollen - 150 Euro.
Dann wurden wir uns nicht einig, wie der Einbau der Treppe bewerkstelligt werden solle. Er wollte wieder allein kommen, konnte mir aber nicht plausibel erklären, wie er drei (Wand)Wangen gleichzeitig (Gewicht auch mind. 20 kg pro Wange) halten und dabei noch anschrauben wolle. Und das allein. Ich vermutete stark, daß er unsere großzügige Mithilfe schon fest mit eingeplant habe und teilte ihm mit, daß ich nicht mit anpacken würde, auch mein Mann nicht. Er beharrte darauf er könne das allein, nach einer Weile bot er mir an, seinen Nachbarn mitzubringen, der sei "ihm noch was schuldig".
Darauf sagte ich ihm per email ab und erklärte, wir würden den Einbau anderweitig vergeben, da er nicht in der Lage wäre den Auftrag wie angenommen auszuführen und auf Mithilfe von schwarz arbeitenden Nachbarn, die nichtmal versichert seien, würden wir verzichten.
Das wertete er als Kündigung des Auftrags wobei wir aber der Meinung waren, daß sich der ursprüngliche Auftrag bereits erledigt hatte als er den Einbau abgebrochen hatte weil er dies zeitlich nicht schaffte, obwohl so vereinbart. Nun schickte er die Rechnung über 400 Euro statt der vorher angekündigten 150. Darin enthalten der Geländeraufbau, obwohl er nicht darum gebeten wurde und auch nicht preislich benannt hatte und auch ein Anteil für UNSER Holz, das er uns einfach mal in Rechnung stellte.
Diese Rechnung will ich nicht bezahlen.
Darauf sagte er er habe großzügig die Anfahrtskosten rausgelassen weil wir ja mitgeholfen hatten.
Ich will nur die zunächst per Email mitgeteilten 150 Euro zahlen. Vorab hatte er damals gesagt der Ausbau würde 240 Euro kosten, aber je nach Aufwand und ich sah im Abschlag einfach den Anteil der Mithilfe, die auch sicherlich über 3 Stunden stattfand. Anfahrtskosten waren im Kostenvoranschlag gar nicht enthalten.
Jetzt überleg ich die Schlichtungsstelle anzuschreiben. Oder einfach die 150 Euro zu überweisen und abzuwarten was er macht. Er müßte mich dann ja verklagen.
Was wäre hier ratsam?
Ich möchte nicht wissen wer Recht hat, dh. keine Rechtsberatung, sondern nur, ob sich das Einschalten der Handwerkskammer lohnt oder ob man da als Privatmensch abgewimmelt wird, die machen ja auch nicht grad groß Werbung für die Schlichtung bzw. man findet auf den Webseiten keinen Hinweis, daß die das überhaupt machen.
Schlichtungsstelle Handwerk - Erfolgsaussichten?
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