Moin Moin,
ich möchte eine Kostenschätzung nach DIN 276 für mein Baugenehmigungsverfahren erstellen.
Jetzt habe ich unter BauVorlVO - §9 gelesen, dass ich die "Ermittlung" ebenfalls angeben muss.
Ist damit die Ermittlung meiner Massen gemeint, oder meine Aufschlüsselungen nach den Kostengruppen?
Es ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Gruß aus Braunschweig
ich möchte eine Kostenschätzung nach DIN 276 für mein Baugenehmigungsverfahren erstellen.
Jetzt habe ich unter BauVorlVO - §9 gelesen, dass ich die "Ermittlung" ebenfalls angeben muss.
Ist damit die Ermittlung meiner Massen gemeint, oder meine Aufschlüsselungen nach den Kostengruppen?
Es ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Gruß aus Braunschweig
Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - §9. Reicht eine Kostenermittlung nach DIN 276
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