jeudi 20 juillet 2017

Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - §9. Reicht eine Kostenermittlung nach DIN 276

Moin Moin,

ich möchte eine Kostenschätzung nach DIN 276 für mein Baugenehmigungsverfahren erstellen.

Jetzt habe ich unter BauVorlVO - §9 gelesen, dass ich die "Ermittlung" ebenfalls angeben muss.

Ist damit die Ermittlung meiner Massen gemeint, oder meine Aufschlüsselungen nach den Kostengruppen?

Es ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.

Gruß aus Braunschweig


Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - §9. Reicht eine Kostenermittlung nach DIN 276

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