Hallo Zusammen,
wir haben im Betrieb einige der Dafoss AM E 13 Stellantriebe (230v/ Schutzklasse 2). Diese befinden sich in unserem Besitz u. Wartungsumfang sind aber bei Kunden verbaut.
Diese sind ortsfest angebracht (auf dem Ventil Verschraubt und haben einen festen Stromanschluss).
Die Prüfung muss laut DGUV Vorschrift 3 alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft erfolgen .
1. Frage: Ist es möglich die Prüfung durch eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätiggkeiten durchführen zu lassen sofern sie für diese Prüfarbeiten bei der Schulung unterwiesen wurde?
2. Frage.
Wie muss der Prüfablauf aussehen. Es steht in der DGUV Vorschrift 3 Prüfung nur das auf "ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden muss".
Ich würde sagen.
1. Sichtprüfung (Zugentlastung, Gehäuse, ob Adern fest angezogen sind, Zuleitung).
2. Messen bei Schutzklasse 2 nur Isolationswiederstand und Berührungsstrom?)
3. Dokumentation der Messergebnisse sowie der Sichtprüfung sowie einen Aufkleber an dem Antrieb anbringen
Liege ich soweit richtig? Danke schonmal
wir haben im Betrieb einige der Dafoss AM E 13 Stellantriebe (230v/ Schutzklasse 2). Diese befinden sich in unserem Besitz u. Wartungsumfang sind aber bei Kunden verbaut.
Diese sind ortsfest angebracht (auf dem Ventil Verschraubt und haben einen festen Stromanschluss).
Die Prüfung muss laut DGUV Vorschrift 3 alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft erfolgen .
1. Frage: Ist es möglich die Prüfung durch eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätiggkeiten durchführen zu lassen sofern sie für diese Prüfarbeiten bei der Schulung unterwiesen wurde?
2. Frage.
Wie muss der Prüfablauf aussehen. Es steht in der DGUV Vorschrift 3 Prüfung nur das auf "ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden muss".
Ich würde sagen.
1. Sichtprüfung (Zugentlastung, Gehäuse, ob Adern fest angezogen sind, Zuleitung).
2. Messen bei Schutzklasse 2 nur Isolationswiederstand und Berührungsstrom?)
3. Dokumentation der Messergebnisse sowie der Sichtprüfung sowie einen Aufkleber an dem Antrieb anbringen
Liege ich soweit richtig? Danke schonmal
Prüfung von ortsfesten Betribesmitteln
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