jeudi 20 juillet 2017

Keine Nachbarunterschrift, keine Benachrichtigung von der Baubehörde

Hallo,
ein Grundstücksanlieger will eine rießige Jauchegrube errichten, er war vor ein paar Wochen wegen Nachbar-Unterschrift da, haben wir aber verweigert wegen bedenken bei Geruchsbelästigung.
Nun hat der Anlieger bereits mit den Aushubarbeiten und Betonarbeiten begonnen.
Wir wurden nichtmal über die Baugenehmigung von der Behörde benachrichtigt, was normalerweise üblich ist.
Ich habe bei der Baubehörde angerufen, die sagten mir, dass in dem Fall keine Benachrichtigung erfolgt, weil nach Baurecht dies genehmigungsfähig ist. Lediglich nach Emissionsgesetz wird noch geprüft, jedoch gibt es beim Emissionsrecht keine Benachrichtigung.
Ist das so richtig? Normalerweise müsste der nicht-unterschreibende Nachbar doch bei jeder Bautätigkeit des Nachbarn erst vom Amt informiert werden.


Keine Nachbarunterschrift, keine Benachrichtigung von der Baubehörde

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