Wer hat Recht?
Hausherr beauftragt Verputzer Firma ein bestehendes Haus mit einem 140mm Wärmedämmverbundsystem auszustatten.
Die Verputzer Firma will, dass die Rollos (Aufsatzrollo) vom Fenster abgebaut werden damit sie ordentlich dämmen kann, dies lässt der Hausherr von einem Fenster Bauer erledigen.
Weiterhin soll der Hausherr den Putz, einige cm vom Stein der äußeren Fenster Laibungen und die Steinfensterbretter entfernen lassen. Was er auch macht.
Die Kunststofffensterrähmen liegen jetzt frei, so dass man den Bauschaum sieht.
Verputzer Firma fängt das Dämmen an und verlangt dann, das sie Aufputzrollos wider eingebaut werden müssen.
Da es sehr schnell gehen muss und der Fensterbauer keine Zeit hat baut der Hausherr die Rollos selber an.
Während Mitarbeiter der Putzerfirma daneben Verputzen.
Verputzer Firma isoliert das Haus und verputzt es.
Im Winter ist die Wand innen feucht und schimmelt. Weiterhin läuft Wasser an der Rolladenschienen herunter und gefriert am Fensterbrett. Rollos frieren fest. Auf dem Fensterbrett entstehen größere Eisberge. Die Rollo Lamellen schimmeln auf der Innenseite zum Fenster hin.
Hausherr beauftragt Fensterbauer Rollos ausbauen zu lassen.
Fensterbauer stellt fest, das der Verputzer die äußere Abdichtung am Fenster nicht korrekt ausgeführt hat.
Der Verputzer hat eine Abdichtleiste die eigentlich an den Fensterrahmen geklebt gehört und an die Rollo Schiene geklebt.
Die Schiene ist eigentlich dafür da, dass die Naht zwischen Putz und Fenster nicht reist und dicht ist.
Da die Rollschiene nur mit zwei Schrauben am Fenster befestigt ist die Sache natürlich nicht dicht.
Zum Aufputz Rolladenkasten hin haben die Verputzer keine solche Schiene gesetzt.
Weiterhin fällt auf, dass die Verputzer die äußeren Laibungen nicht bis an den Fensterrahmen gedämmt haben. Sie haben einfach einen Spalt von 2 bis 3 cm gelassen.
Nach Abbau des Aufputzrolladenkastens ist gut zu sehen, dass die Unterseite des Sturzes der aus Vollziegel besteht nicht gedämmt wurde. Was verwundert, da trotz montierten Rollokasten gut zu sehen war, das Unterseite des Fenstersturzes nicht gedämmt ist.
Fensterbauer schütttelt den Kopf und sagt:
Termin mit Fensterbauer und Verputzer gemacht um Mängel zu beseitigen.
Verputzermeister kommt schaut sich die Sache an und sagt der Sturz hätte von unten gedämmt werden müssen. Das aber die Sache des Fensterbauers ist. Er hätte die Isolierung bevor der Rolladenkasten montiert wurde anbringen müssen.
Die auf die Rolloschienen aufgeklebten Schienen seien ok da er die Rolloschienen als Verputzer nicht abschrauben müsse, das sei nicht sein Gewerk.
Die Dämmung die nicht an den Fensterrahmen geht sei in Ordnung es sei ja Kompriband im Spalt.
Die Diffusionsoffene Folie sei auch nicht seine Aufgabe.
Bauherr fragt weshalb Verputzer nicht darauf hingewiesen haben das diese Arbeiten gemacht werden müssen. Er oder sein Vater waren immer Anwesend und hätten die Arbeiten selbstverständlich beauftragt wenn man es ihnen gesagt hätte.
Verputzermeister sagt das sie dazu nicht verpflichtet sind die Fenster sind nicht sein Gewerk. Er könne die Sachen beheben aber nur gegen Bezahlung vom Bauherrn.
(Das sich der Verputzermeister zwischendurch aufgeführt hat wie Rumpelstilzchen um dann wider innerhalb von einer Sekunde der netteste Mensch ist führe ich jetzt nicht im Detail auf, insgesamt hat der Verputzer auch schon einige andere Dinge nachbessern müssen, die konnte er zum Glück nicht abstreiten)
Wer ist denn jetzt an was Schult?
Bleibt der Bauherr, der nur Meisterfirmen beauftragt hat und alles richtig machen wollte auf allem sitzen?
Hausherr beauftragt Verputzer Firma ein bestehendes Haus mit einem 140mm Wärmedämmverbundsystem auszustatten.
Die Verputzer Firma will, dass die Rollos (Aufsatzrollo) vom Fenster abgebaut werden damit sie ordentlich dämmen kann, dies lässt der Hausherr von einem Fenster Bauer erledigen.
Weiterhin soll der Hausherr den Putz, einige cm vom Stein der äußeren Fenster Laibungen und die Steinfensterbretter entfernen lassen. Was er auch macht.
Die Kunststofffensterrähmen liegen jetzt frei, so dass man den Bauschaum sieht.
Verputzer Firma fängt das Dämmen an und verlangt dann, das sie Aufputzrollos wider eingebaut werden müssen.
Da es sehr schnell gehen muss und der Fensterbauer keine Zeit hat baut der Hausherr die Rollos selber an.
Während Mitarbeiter der Putzerfirma daneben Verputzen.
Verputzer Firma isoliert das Haus und verputzt es.
Im Winter ist die Wand innen feucht und schimmelt. Weiterhin läuft Wasser an der Rolladenschienen herunter und gefriert am Fensterbrett. Rollos frieren fest. Auf dem Fensterbrett entstehen größere Eisberge. Die Rollo Lamellen schimmeln auf der Innenseite zum Fenster hin.
Hausherr beauftragt Fensterbauer Rollos ausbauen zu lassen.
Fensterbauer stellt fest, das der Verputzer die äußere Abdichtung am Fenster nicht korrekt ausgeführt hat.
Der Verputzer hat eine Abdichtleiste die eigentlich an den Fensterrahmen geklebt gehört und an die Rollo Schiene geklebt.
Die Schiene ist eigentlich dafür da, dass die Naht zwischen Putz und Fenster nicht reist und dicht ist.
Da die Rollschiene nur mit zwei Schrauben am Fenster befestigt ist die Sache natürlich nicht dicht.
Zum Aufputz Rolladenkasten hin haben die Verputzer keine solche Schiene gesetzt.
Weiterhin fällt auf, dass die Verputzer die äußeren Laibungen nicht bis an den Fensterrahmen gedämmt haben. Sie haben einfach einen Spalt von 2 bis 3 cm gelassen.
Nach Abbau des Aufputzrolladenkastens ist gut zu sehen, dass die Unterseite des Sturzes der aus Vollziegel besteht nicht gedämmt wurde. Was verwundert, da trotz montierten Rollokasten gut zu sehen war, das Unterseite des Fenstersturzes nicht gedämmt ist.
Fensterbauer schütttelt den Kopf und sagt:
- Verputzerfirma hätte den Fenstersturz von unten Dämmen müssen.
- Die Dämmung hätte bis zum Fensterrahmen geführt werden müssen. Stattdessen wurde sie vermutlich weil einfacher 2-3 cm vorher abgeschnitten und dann Kompriband zwischen Fensterrahmen und Dämmung reingesteckt.
- Diffusionsoffenes Fugendichtband ist nicht angebracht worden.
- Die Abdichtleiste die an den Fensterrahmen geklebt wird und die auf der anderen Seite ein geputzt gehört wurde nur auf die Rollschiene geklebt. Zum Aufputzrollokasten wurde nicht luftdicht abgeklebt.
Termin mit Fensterbauer und Verputzer gemacht um Mängel zu beseitigen.
Verputzermeister kommt schaut sich die Sache an und sagt der Sturz hätte von unten gedämmt werden müssen. Das aber die Sache des Fensterbauers ist. Er hätte die Isolierung bevor der Rolladenkasten montiert wurde anbringen müssen.
Die auf die Rolloschienen aufgeklebten Schienen seien ok da er die Rolloschienen als Verputzer nicht abschrauben müsse, das sei nicht sein Gewerk.
Die Dämmung die nicht an den Fensterrahmen geht sei in Ordnung es sei ja Kompriband im Spalt.
Die Diffusionsoffene Folie sei auch nicht seine Aufgabe.
Bauherr fragt weshalb Verputzer nicht darauf hingewiesen haben das diese Arbeiten gemacht werden müssen. Er oder sein Vater waren immer Anwesend und hätten die Arbeiten selbstverständlich beauftragt wenn man es ihnen gesagt hätte.
Verputzermeister sagt das sie dazu nicht verpflichtet sind die Fenster sind nicht sein Gewerk. Er könne die Sachen beheben aber nur gegen Bezahlung vom Bauherrn.
(Das sich der Verputzermeister zwischendurch aufgeführt hat wie Rumpelstilzchen um dann wider innerhalb von einer Sekunde der netteste Mensch ist führe ich jetzt nicht im Detail auf, insgesamt hat der Verputzer auch schon einige andere Dinge nachbessern müssen, die konnte er zum Glück nicht abstreiten)
Wer ist denn jetzt an was Schult?
Bleibt der Bauherr, der nur Meisterfirmen beauftragt hat und alles richtig machen wollte auf allem sitzen?
Pfusch am Bau WDVS Fenstersturz nicht isoliert
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