Hallo,
wir überlegen nun, einen genehmigungsfähigen Entwurf für unser EFH (nach §34 BauGB, mögliche Eckdaten bereits durch einen Bauvorbescheid geklärt) durch einen Planer nach Stundenhonorar rntwerfen zu lassen, und das anschließend von einem gut beleumundeten GÜ umsetzen zu lassen.
Die entscheidende Frage ist dabei zunächst: Mit wieviel Stunden wird man da Piehma'nDaumen rechnen müssen?
Schon mal vielen Dank für alle professionenllen Ideen dazu!
wir überlegen nun, einen genehmigungsfähigen Entwurf für unser EFH (nach §34 BauGB, mögliche Eckdaten bereits durch einen Bauvorbescheid geklärt) durch einen Planer nach Stundenhonorar rntwerfen zu lassen, und das anschließend von einem gut beleumundeten GÜ umsetzen zu lassen.
Die entscheidende Frage ist dabei zunächst: Mit wieviel Stunden wird man da Piehma'nDaumen rechnen müssen?
Schon mal vielen Dank für alle professionenllen Ideen dazu!
Wieviele Stunden ...
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