mardi 18 avril 2017

Nachbar deckt Dach neu - wie muss der Übergang beschaffen sein?

Mein Nachbar überrascht mich gerade damit, dass er seinen Teil der (ehemals) gemeinsamen Scheine neu eindecken lässt. Nun gut, darf er, hätte er mir vorher was gesagt, wäre das auch ok gewesen... ABER:
auf dem Bild ist zu sehen, dass die Scheune - noch zu DDR-Zeiten - mit diversen Ziegeln neu gedeckt wurde. Auf meinem teil (rechts) grenzt ein Streifen mit Doppelrömern an die bisherigen Falz-Dachsteine des Nachbarn an. Hätte er mir Bescheid gesagt, hätte ich zugesehen, dass ich meinen Teil auch neu eindecken lasse, so dass es kein Problem beim Übergang gibt. Nun habe ich meine Finanzen für was anderes eingesetzt... Das will ich nicht nachwaschen, denn ich muss mit ihm weiter in Frieden hinkommen und mich auf mögliche Schadensbegrenzung konzentrieren.

Deshalb: wie muss ein fachgerechter Übergang zwischen neuen Dachsteinen auf seinem Teil der Scheune zu meinem alten Doppelrömern aussehen? Ich muss darauf achten, dass das vernünftig gemacht wirdGibt es hier entsprechende Normen, an die sich die Dachdeckerfirma zu halten hat und deren Einhaltung ich verlangen kann? Wenn die Doppelrömer beschädigt werden, müssen die dann vom Nachbarn bzw. seiner Firma durch etwas neues ersetzt werden?
Wenn ich in der Schlagregen-Saison feststelle, dass der Übergang undicht ist, habe ich da einen Gewährleistungsanspruch?
Angehängte Grafiken
 


Nachbar deckt Dach neu - wie muss der Übergang beschaffen sein?

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