Hallo!
Wir planen einen EFH-Neubau (Keller, EG, OG, zunächst unausgebautes DG).
Das Haus soll als EFH genutzt werden, aber auch die Möglichkeit haben, später das EG und OG als getrennte Einheiten zu nutzen.
Die Idee ist, später eine Außentreppe anzubauen, die auf dem Balkon endet, von dem aus man in den Flur der OG-Wohnung kommt.
Kann man in diesem Fall die Innentreppe (vom EG ins OG) "stilllegen", also einfach unbenutzt lassen? Dann müsste man doch noch die Deckenöffnung verschließen, sodass der Mieter aus dem EG nicht ins OG kann. Ist so eine Verschließung (und evtl. später wieder Öffnung) der Decke problemlos möglich ?
Danke für Eure Hilfe!
Wir planen einen EFH-Neubau (Keller, EG, OG, zunächst unausgebautes DG).
Das Haus soll als EFH genutzt werden, aber auch die Möglichkeit haben, später das EG und OG als getrennte Einheiten zu nutzen.
Die Idee ist, später eine Außentreppe anzubauen, die auf dem Balkon endet, von dem aus man in den Flur der OG-Wohnung kommt.
Kann man in diesem Fall die Innentreppe (vom EG ins OG) "stilllegen", also einfach unbenutzt lassen? Dann müsste man doch noch die Deckenöffnung verschließen, sodass der Mieter aus dem EG nicht ins OG kann. Ist so eine Verschließung (und evtl. später wieder Öffnung) der Decke problemlos möglich ?
Danke für Eure Hilfe!
Innentreppe stillegen und Treppenöffnung schließen?
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