Hallo und guten Morgen
Wir haben im Sommer 2012 den Balkon unserer Eigentumswohnung neu fliesen lassen, da die alten Fliesen sich abgelöst hatten.
Unser Balkon ist nicht überdacht, da es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt und der Architekt damals keine Überdachung vorgesehen hatte, dies nur am Rande.
Wir haben 2012 sehr teure Fliesen von Korzilus verlegen lassen und extra darauf geachtet, daß diese für den Außenbereich extrodiert sind.
Die Fliesen wurden bei einer Fachfirma gekauft, die diese auch verlegt haben.
Die alten Fliesen haben mein Mann und ich damals selbst entfernt und die Fachfirma hat den kompletten Estrich abgefräst, neu gespachtelt (mit einer Spachtelabdichtung - Aquafin 2k) und nach einer entsprechenden Trocknungszeit neu gefliest.
So nun zu meinem Problem bzw meiner Frage.
Wie lange gilt hier die Gewährleistung des Fliesenlegers????
Vor ein paar Tagen habe ich dem Balkon gründlich sauber gemacht (lediglich mit einem Schrubber da das Regenwasser der Balkone und des Daches in einer Zisterne gesamnelt wird) und da ist mir aufgefallen, dass sich einige Fliesen hohl anhören, als hätten sie sich holgezogen.
In den allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen steht:
"Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb der gesetzlichen fristen des §634a BGB."
Allerdings versteh ich das nicht so richtig 🤔🙈, sind es jetzt 2 oder 5 Jahre? ??
Vielen Dank für eure Antworten und ein schönes Osterfest!
LG Kerstin
Wir haben im Sommer 2012 den Balkon unserer Eigentumswohnung neu fliesen lassen, da die alten Fliesen sich abgelöst hatten.
Unser Balkon ist nicht überdacht, da es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt und der Architekt damals keine Überdachung vorgesehen hatte, dies nur am Rande.
Wir haben 2012 sehr teure Fliesen von Korzilus verlegen lassen und extra darauf geachtet, daß diese für den Außenbereich extrodiert sind.
Die Fliesen wurden bei einer Fachfirma gekauft, die diese auch verlegt haben.
Die alten Fliesen haben mein Mann und ich damals selbst entfernt und die Fachfirma hat den kompletten Estrich abgefräst, neu gespachtelt (mit einer Spachtelabdichtung - Aquafin 2k) und nach einer entsprechenden Trocknungszeit neu gefliest.
So nun zu meinem Problem bzw meiner Frage.
Wie lange gilt hier die Gewährleistung des Fliesenlegers????
Vor ein paar Tagen habe ich dem Balkon gründlich sauber gemacht (lediglich mit einem Schrubber da das Regenwasser der Balkone und des Daches in einer Zisterne gesamnelt wird) und da ist mir aufgefallen, dass sich einige Fliesen hohl anhören, als hätten sie sich holgezogen.
In den allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen steht:
"Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb der gesetzlichen fristen des §634a BGB."
Allerdings versteh ich das nicht so richtig 🤔🙈, sind es jetzt 2 oder 5 Jahre? ??
Vielen Dank für eure Antworten und ein schönes Osterfest!
LG Kerstin
Gewährleistung Fliesenarbeiten Balkon
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