lundi 3 avril 2017

Dachgeschß ausgebaut-- nun Prüfung auf Legionellen pflicht?

Hallo,

wir haben unseren Speicher ausgebaut. Ein Bekannter meinte, dass wir wohl ab jetzt eine Legionellenprüfung durchführen lassen müssten, da es jetzt drei Wohneinheiten sind.
Ich habe folgendes gelesen:

---Die Trinkwasserversorgungsanlage hat mehr als 400 Liter Speichervolumen oder es sind mehr als drei Liter Inhalt in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und letzter Entnahmestelle eines Steigstrangs.---

Wir haben einen Hygienespeicher 400 Liter mit einem Brennwertkessel in Betrieb. Da dieser aber nur 35Liter tatsächliches heisses Trinkwasser speichert fällt dieser wohl nicht unter der 400Liter Regelung.
Da ja nicht der gesammte Inhalt einer Warmwasserleitung zu einer Wohnung mit den 3 Litern gemeint ist, sondern nur Abgang bis zur letzten Entnahmestelle, frage ich mich, wie soll ich das wissen, bzw. brechnen???
Wo die Wasserleitung herläuft, weiss kein Mensch. (Anschlüssel für den Speicher/Dachgeschoss wurden in den 70ern/80ern in Rahmen einer Sanierung mit verlegt) Pläne gibt es keine dafür!


Dachgeschß ausgebaut-- nun Prüfung auf Legionellen pflicht?

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