lundi 3 avril 2017

Bezugspunkt Traufhöhe

Hallo Forum,

hoffentlich kann mir hier jemand helfen (Bin leider nicht vom Fach und vorn daher auf externe Beratung angewiesen). Ich habe das folgende Problem:
Neubaugebiet mit B-Plan / Ich würde gerne auf das gleiche Niveau (OKRF) wie mein Nachbar bauen (das Haus des Nachbarn steht bereits -beides sind/werden Stadtvillen), aber mein Bauträger sagt, dass dies gegen den B-Plan verstößt (Traufhöhe max.: 6m) / Nach Einsicht des Bauantrags meines Nachbarn bei der zuständigen Bauaufsicht ist quasi bestätigt, dass er gegen den B-Plan verstößt, bzw. einen anderen Bezugspunkt für die Berechnung der Traufhöhe gewählt hat / Ich habe den Sachbearbeiter auch nicht diesbezüglich gefragt, da ich nicht möchte, dass mein zukünftiger Nachbar Nachteile zu befürchten hat / Mein Bauträger nimmt das mittlere Straßenniveau als Bezugspunkt, während mein Nachbar wohl die OKRF oder OKFF als Bezugspunkt nimmt.

Ich habe mittlerweile viele Leute befragt u.a. Architekten, aber eine Frage konnten weder die noch mein Bauträger beantworten -In dem B-Plan steht folgendes:

2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)
2.1 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 BauGB, § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO)
Im gesamten Geltungsbereich beträgt die max. zulässige Höhe des Erdgeschossfertigfußbodens
+0,60 m bezogen auf den Höhenbezugspunkt gemäß Nr. 2.2.
2.2 Höhenbezugspunkt (§ 18 Abs. 1 BauNVO)
Höhenbezugspunkt ist jeweils die mittlere Höhenlage der Oberkante des fertig gestellten Abschnitts
der Planstraßen, bezogen auf die Länge des einzelnen an die Erschließungsstraße
grenzenden Baugrundstückes.

...und dann gibt es für jeden Abschnitt in der Karte ein Kästchen für nähere Informationen, wo einfach nur "TH max. 6m" steht.

Jeder spricht immer davon, dass es Norm ist die Traufhöhe auf das mittlere Straßenniveau zu beziehen, aber ist das irgendwo gesetzlich fixiert? Aus dem B-Plan geht es meiner Meinung nicht wirklich juristisch wasserdicht heraus..

Ich bin hier übrigens nicht auf der Suche nach juristischer Beratung (falls das jemand kritisieren möchte) -Vielleicht kann mir einfach jemand einen Hinweis geben, in welche Richtung ich suchen soll, denn als fachfremder fängt man hier halt ganz von vorne an und so langsam macht sich Verzweifelung breit, denn ich würde gerne endlich den Bauantrag stellen...

Vielen Dank im Voraus!

Grüße
Mad


Bezugspunkt Traufhöhe

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