Hallo Zusammen,
ich habe 2011 ein Bungalow aus den 60er Jahren erworben.
Aktuell wurden Vermessungen durchgeführt, da ein Teil des Grundstücks abgetrennt werden soll.
Bei der Gelegenheit hatte ich aus Interesse die Abstandsfläche meines Hauses zu den Nachbarn gemessen.
Zwischen einer meiner Hauswände habe ich ca. 2,84m Abstand zu der Grenze eines Nachbargrundstücks ermittelt (Haushohe 4,80m). Ein Anruf beim Vermesser ergab, dass im Kataster tatsächlich ein Wert von 2,84m zur der besagten Grenze eingetragen ist. Die Gebäude des relevanten Nachbarn sind in einiger Entfernung.
Leider besteht zu diesem Nachbarn kein gutes Verhältnis.
1. Kennt jemand die 1964 geltenden minimalen Abstandsflächen in Hessen (ländlicher Bereich), waren das damals bereits die heute gültigen 3m?
2. Einen entsprechende Baulast ist mir keine bekannt, wo könnte ich diese in Erfahrung bringen, Bauamt?
3. Weckt man beim kontaktieren des Bauamts schlafende Hunde?
4. Gibt es eine Verjährung wenn nach den damaligen Anforderung schon der Abstand unterschritten wurde?
5. Wie wäre in dem Fall sinnvoll zu verfahren um das Thema zu klären?
Vielen Danke für die Unterstützung
Solino2008
ich habe 2011 ein Bungalow aus den 60er Jahren erworben.
Aktuell wurden Vermessungen durchgeführt, da ein Teil des Grundstücks abgetrennt werden soll.
Bei der Gelegenheit hatte ich aus Interesse die Abstandsfläche meines Hauses zu den Nachbarn gemessen.
Zwischen einer meiner Hauswände habe ich ca. 2,84m Abstand zu der Grenze eines Nachbargrundstücks ermittelt (Haushohe 4,80m). Ein Anruf beim Vermesser ergab, dass im Kataster tatsächlich ein Wert von 2,84m zur der besagten Grenze eingetragen ist. Die Gebäude des relevanten Nachbarn sind in einiger Entfernung.
Leider besteht zu diesem Nachbarn kein gutes Verhältnis.
1. Kennt jemand die 1964 geltenden minimalen Abstandsflächen in Hessen (ländlicher Bereich), waren das damals bereits die heute gültigen 3m?
2. Einen entsprechende Baulast ist mir keine bekannt, wo könnte ich diese in Erfahrung bringen, Bauamt?
3. Weckt man beim kontaktieren des Bauamts schlafende Hunde?
4. Gibt es eine Verjährung wenn nach den damaligen Anforderung schon der Abstand unterschritten wurde?
5. Wie wäre in dem Fall sinnvoll zu verfahren um das Thema zu klären?
Vielen Danke für die Unterstützung
Solino2008
Abstandsflächen Hessen 1964
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