mardi 11 octobre 2016

Abnahme Eigentumswohnung vom Bauträger

Muss der Zugangsweg zu einem MFH bereits vollständig gepflastert/angelegt sein, damit der Bauträger die erforderliche Verkehrssicherheit überhaupt gewährleisten kann oder ist eine ausreichende Verkehrssicherheit u. U. auch schon vor diesen Pflasterarbeiten gegeben, sprich kann die Abnahme des Sondereigentums durch den Käufer verweigert werden, solange die Wege zum Haus/zur Wohnung nicht hergestellt sind? Ich gehe davon aus ja...

Wie verhält es sich bzgl. Abnahme des Sondereigentums als Käufer einer EG-Wohnung, wenn darüberliegende Balkone noch nicht ausreichend absturzgesichert sind? Meiner Meinung nach wäre auch dies ein Grund eine Abnahme zu verweigern, selbst dann, wenn das Sondereigentum bzw. die Wohneinheit abnahmereif hergestellt wäre.

Vorab schon vielen Dank für Ihre Antworten / Meinungen.


Abnahme Eigentumswohnung vom Bauträger

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