Hallo zusammen,
wir haben im EG die Notwendigkeit einer absturzsichernden Verglasung nach TRAV. Das Fenster (Festverglasung) hat eine Höhe von 2,8m und Breite von 3m (inkl. Rahmen). Ein an der Ausschreibung beteiligter Fensterbauer hat uns nun mitgeteilt, dass für dieses Element die Größe im Bezug auf absturzsichernde Verglasung überschritten ist, weshalb das Element geteilt werden muss (Holz-Alu Fenster). Dadurch muss automatisch ein Blendrahmen eingefügt werden der größer ist als der Standardrahmen.
Gerne würden wir das Fenster als ein Element ausführen. Geht das bei dieser Fenstergröße ohne eigens erforderliche statische Berechnung und Freigabe bei Behörde?
Grüße
wir haben im EG die Notwendigkeit einer absturzsichernden Verglasung nach TRAV. Das Fenster (Festverglasung) hat eine Höhe von 2,8m und Breite von 3m (inkl. Rahmen). Ein an der Ausschreibung beteiligter Fensterbauer hat uns nun mitgeteilt, dass für dieses Element die Größe im Bezug auf absturzsichernde Verglasung überschritten ist, weshalb das Element geteilt werden muss (Holz-Alu Fenster). Dadurch muss automatisch ein Blendrahmen eingefügt werden der größer ist als der Standardrahmen.
Gerne würden wir das Fenster als ein Element ausführen. Geht das bei dieser Fenstergröße ohne eigens erforderliche statische Berechnung und Freigabe bei Behörde?
Grüße
Festverglasung nach TRAV - maximale Breite/Höhe?
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