Hallo,
ich hoffe man kann mir hier helfen, es geht um folgende Situation:
EFH in Bayern, Abstellraum mit Carport auf der Grenze (Länge 9m). Innerhalb der 3 Meter zur Grenze ist noch ein Mauervorsprung (direkt anschließend an den Abstellraum), der die Überdachung zum Eingangsbereich ist und nicht ohne weiteres entfallen kann. Ca 1,5 Meter lang. In der Summe also ca. 10,5 m "Grenzbebauung". Für welche Länge müsste der Nachbar die Abstandsflächen übernehmen? Beim LRA war man sich auch etwas uneinig, man hat uns dann mit der Info "für die gesamten 10,5 m" nach Hause geschickt, was uns nicht recht einleuchtet, nachdem 9 Meter ohne Übernahme gehen würden.. warum nun für die gesamte Länge, wenn nur 1,5 m drüber stehen? Ist die Info richtig? Ich finde dazu leider nichts, es macht ja aber einen großen Unterschied aus, ob der Nachbar über 10,5 m Abstandsflächen übernimmt oder nur für 1,5 m.
Unser Architekt kommt aus BaWü und ist leider nicht ganz mit der BayBO vertraut.
Danke und liebe Grüße,
Julia
ich hoffe man kann mir hier helfen, es geht um folgende Situation:
EFH in Bayern, Abstellraum mit Carport auf der Grenze (Länge 9m). Innerhalb der 3 Meter zur Grenze ist noch ein Mauervorsprung (direkt anschließend an den Abstellraum), der die Überdachung zum Eingangsbereich ist und nicht ohne weiteres entfallen kann. Ca 1,5 Meter lang. In der Summe also ca. 10,5 m "Grenzbebauung". Für welche Länge müsste der Nachbar die Abstandsflächen übernehmen? Beim LRA war man sich auch etwas uneinig, man hat uns dann mit der Info "für die gesamten 10,5 m" nach Hause geschickt, was uns nicht recht einleuchtet, nachdem 9 Meter ohne Übernahme gehen würden.. warum nun für die gesamte Länge, wenn nur 1,5 m drüber stehen? Ist die Info richtig? Ich finde dazu leider nichts, es macht ja aber einen großen Unterschied aus, ob der Nachbar über 10,5 m Abstandsflächen übernimmt oder nur für 1,5 m.
Unser Architekt kommt aus BaWü und ist leider nicht ganz mit der BayBO vertraut.
Danke und liebe Grüße,
Julia
Umfang Abstandsflächenübernahme
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