Hallo zusammen,
wir haben vor knapp zwei Jahren in eine Baulücke ein Haus gebaut. Die restlichen Häuser in dieser Gegend sind schon in den 60ern gebaut worden. Damals hat der Nachbar zur Linken den Aushub seines Kellers auf sein Grundstück drauf gepackt, damit er ihn nicht entsorgen muss. Das Nachbarhaus steht dadurch auf einem kleinen Hügel. Die Ausläufer seines Hügels reichen auf ca. 15m Grenzlänge noch ca. einen knappen Meter in unser Grundstück rein. In dem Zustand ist der Bereich quasi nutzlos für mich. Dort wo das Gefälle endet ist es nach einem Regenschauer oder im Winter immer sehr nass, also der Tod für Gehölze (ausser Weiden vielleicht). Auf dem Endstück des Hügel selbst ist es für eine Bepflanzung etwas knapp, ausserdem ist die Erde dort sehr schlecht. Sogar das Unkraut hat Mühe zu wachsen. Es ist ein ziemlich harter Lehmboden.
Jetzt könnte ich an der Grenze auch einen Steingarten, Trockenmauer, Hügelbeet oder sonstwas anlegen. Ich sehe aber irgendwie nicht ein, dass ich die Kosten tragen muss, um sein Gelände abzufangen. Eigentlich würde ich gerne einen Sichtschutzzaun errichten. Ich bin im Zaunbau nicht so bewandert, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich auf dem leicht abschüssigen Gelände nicht einfach Zaunpfähle in den Boden buddeln kann, auch wenn sich der Boden jetzt nach über 50 Jahren dort scheinbar nicht mehr bewegt.
Ist der Nachbar nach der langen Zeit immer noch verpflichtet sein Gelände abzufangen und L-Elemente zu setzen. Ich würde ihm nämlich gerne vorschlagen, dass er die L-Elemente bezahlt und wir den Sichtschutzzaun, den wir dann ja auf die Elemente draufpacken könnten. Ich habe nur bedenken, dass er dann abwiegelt und meint, dass er nach 50 Jahren daran nichts mehr ändern will.
Ich weiß, dass das hier kein Rechtsberatungsforum ist, vor Gericht möchte ich auch gar nicht. Ich würde nur gerne eure Meinung dazu hören.
Viele Grüße,
Maffie
wir haben vor knapp zwei Jahren in eine Baulücke ein Haus gebaut. Die restlichen Häuser in dieser Gegend sind schon in den 60ern gebaut worden. Damals hat der Nachbar zur Linken den Aushub seines Kellers auf sein Grundstück drauf gepackt, damit er ihn nicht entsorgen muss. Das Nachbarhaus steht dadurch auf einem kleinen Hügel. Die Ausläufer seines Hügels reichen auf ca. 15m Grenzlänge noch ca. einen knappen Meter in unser Grundstück rein. In dem Zustand ist der Bereich quasi nutzlos für mich. Dort wo das Gefälle endet ist es nach einem Regenschauer oder im Winter immer sehr nass, also der Tod für Gehölze (ausser Weiden vielleicht). Auf dem Endstück des Hügel selbst ist es für eine Bepflanzung etwas knapp, ausserdem ist die Erde dort sehr schlecht. Sogar das Unkraut hat Mühe zu wachsen. Es ist ein ziemlich harter Lehmboden.
Jetzt könnte ich an der Grenze auch einen Steingarten, Trockenmauer, Hügelbeet oder sonstwas anlegen. Ich sehe aber irgendwie nicht ein, dass ich die Kosten tragen muss, um sein Gelände abzufangen. Eigentlich würde ich gerne einen Sichtschutzzaun errichten. Ich bin im Zaunbau nicht so bewandert, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich auf dem leicht abschüssigen Gelände nicht einfach Zaunpfähle in den Boden buddeln kann, auch wenn sich der Boden jetzt nach über 50 Jahren dort scheinbar nicht mehr bewegt.
Ist der Nachbar nach der langen Zeit immer noch verpflichtet sein Gelände abzufangen und L-Elemente zu setzen. Ich würde ihm nämlich gerne vorschlagen, dass er die L-Elemente bezahlt und wir den Sichtschutzzaun, den wir dann ja auf die Elemente draufpacken könnten. Ich habe nur bedenken, dass er dann abwiegelt und meint, dass er nach 50 Jahren daran nichts mehr ändern will.
Ich weiß, dass das hier kein Rechtsberatungsforum ist, vor Gericht möchte ich auch gar nicht. Ich würde nur gerne eure Meinung dazu hören.
Viele Grüße,
Maffie
Der Hügel des Nachbarn
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