Im B-Plan steht:
Unterer Bezugspunkt zur Bestimmung von First- und Traufhöhe ist
- die Höhenlage der Strassenoberkante der angrenzenden Verkehrsfläche
- gemessen in der Mitte der Strasse in Grundstücksmitte.
- Die Höhenlage dieses Punktes ist durch lineare Interpolation aus den beiden nächstgelegenen Punkten in der Planzeichnung abgebildeten Strassenhöhen zu ermitteln.
Es gibt für das Gebiet eine Ausführungsplanung, in der die Höhen der geplanten Strasse eingetragen sind. Ist dies im obigen Absatz als "Planzeichnung" gemeint oder ist das unsere Bauantragsplanung (da haben wir als Bezugspunkt natürlich eine Angabe m. ü.N.N. anhand der Angaben des Erschließungs-Ausführungsplans gemacht)?
Für mich stellt sich die Frage, müssen wir nun den Höhenbezugspunkt für die Erdarbeiten nun auf Grundlage der geplanten Strasse (Höhen über N.N.) bestimmen oder anhand der mittlerweile existierenden Strasse? Die tatsächliche Strasse liegt nämlich fast einen halben Meter höher als geplant.
Danke
Unterer Bezugspunkt zur Bestimmung von First- und Traufhöhe ist
- die Höhenlage der Strassenoberkante der angrenzenden Verkehrsfläche
- gemessen in der Mitte der Strasse in Grundstücksmitte.
- Die Höhenlage dieses Punktes ist durch lineare Interpolation aus den beiden nächstgelegenen Punkten in der Planzeichnung abgebildeten Strassenhöhen zu ermitteln.
Es gibt für das Gebiet eine Ausführungsplanung, in der die Höhen der geplanten Strasse eingetragen sind. Ist dies im obigen Absatz als "Planzeichnung" gemeint oder ist das unsere Bauantragsplanung (da haben wir als Bezugspunkt natürlich eine Angabe m. ü.N.N. anhand der Angaben des Erschließungs-Ausführungsplans gemacht)?
Für mich stellt sich die Frage, müssen wir nun den Höhenbezugspunkt für die Erdarbeiten nun auf Grundlage der geplanten Strasse (Höhen über N.N.) bestimmen oder anhand der mittlerweile existierenden Strasse? Die tatsächliche Strasse liegt nämlich fast einen halben Meter höher als geplant.
Danke
Wie legt sich der Höhenbezugspunkt fest?
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