Hi,
wir wollen ein Grundstück von privat in einem Neubaugebiet kaufen. Teile des Neubaugebiets wurden über einen Investor verkauft. Ein kleiner Teil wurde von privat verkauft. Die Häuser stehen alle schon. Der Investor hatte die Käufer damals dazu "gezwungen" (sie mussten alle ein Schreiben unterzeichnen) 5 Meters ihres eigenen Gartens dazu zu verwenden eine Bepflanzung an dem dahinterligenden Weg anzubringen. Die Bepflanzung ist jedoch auf Privatgrundstück. Dies ist auch auf dem Bebauungsplan eingezeichnet. Die Käufer der Grundstücke von privat haben keine Bepflanzung trotz Einzeichnung im B-Plan. Sie beharren auf den Standpunkt, dass auch kein Bauamt ihnen vorschreiben kann, was sie auf dem Grundstück anpflanzen, zumal sie so einen Wisch nicht unterzeichnet haben und zwischen der Grundstücksgrenze und dem Weg mehr als 5 meter Breite verfügbar sind auf die das Bauamt gerne ihre eigenen Pflanzen anbringen kann. Das ist alles verständlich.
Nun, wir würden auch ein Grundstück von privat erwerben, allerdings ist die Breite hinter unserem Grundstück nicht mehr ganz 5 meter. An der einen Ecke sind es 5 meter - an der anderen Ende nur noch 1 meter. Wir würden auf gar keinen Fall eine öffentlich Bepflanzung auf unserem Grundstück machen, denn bei einer Länge der Grundstücks von 28 m und einer Breite von 5 meter, würden wir 140 m2 Garten zur eigenen Nutzung verlieren!!!!
Was ist eure Erfahrung? Hatte jemand von euch so einen Fall? Was könnte das Bauamt im schlimmsten Fall machen? Gäbe es dafür eine Strafe? Würdet ihr die Finger von so einem Grundstück lassen?
Besten Gruss und vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten
wir wollen ein Grundstück von privat in einem Neubaugebiet kaufen. Teile des Neubaugebiets wurden über einen Investor verkauft. Ein kleiner Teil wurde von privat verkauft. Die Häuser stehen alle schon. Der Investor hatte die Käufer damals dazu "gezwungen" (sie mussten alle ein Schreiben unterzeichnen) 5 Meters ihres eigenen Gartens dazu zu verwenden eine Bepflanzung an dem dahinterligenden Weg anzubringen. Die Bepflanzung ist jedoch auf Privatgrundstück. Dies ist auch auf dem Bebauungsplan eingezeichnet. Die Käufer der Grundstücke von privat haben keine Bepflanzung trotz Einzeichnung im B-Plan. Sie beharren auf den Standpunkt, dass auch kein Bauamt ihnen vorschreiben kann, was sie auf dem Grundstück anpflanzen, zumal sie so einen Wisch nicht unterzeichnet haben und zwischen der Grundstücksgrenze und dem Weg mehr als 5 meter Breite verfügbar sind auf die das Bauamt gerne ihre eigenen Pflanzen anbringen kann. Das ist alles verständlich.
Nun, wir würden auch ein Grundstück von privat erwerben, allerdings ist die Breite hinter unserem Grundstück nicht mehr ganz 5 meter. An der einen Ecke sind es 5 meter - an der anderen Ende nur noch 1 meter. Wir würden auf gar keinen Fall eine öffentlich Bepflanzung auf unserem Grundstück machen, denn bei einer Länge der Grundstücks von 28 m und einer Breite von 5 meter, würden wir 140 m2 Garten zur eigenen Nutzung verlieren!!!!
Was ist eure Erfahrung? Hatte jemand von euch so einen Fall? Was könnte das Bauamt im schlimmsten Fall machen? Gäbe es dafür eine Strafe? Würdet ihr die Finger von so einem Grundstück lassen?
Besten Gruss und vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten
Wie streng ist das Bauamt?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire