dimanche 15 mai 2016

Gartenzaun - Fehler bei Einsetzung - Reklamationsgrund?

Neulich habe ich einen Gärtner angestellt, der meinen Garten komplett mit Doppelstabmattenzaun einzäunen sollte (Handtuchgründstück). Jetzt steht der Zaun, allerdings bin ich mit dem Ergebnis unzufrieden weil:

1) der Zaun auf 12 Meter Länge zwei Steigungen aufweist (d.h. es sind zwei Stufen vorhanden)
2) die mittigen Pfosten höher sind als die vorderen und hinteren (trotz angeblicher Steigung von vorne nach hinten)
3) die Pfosten zwar in der Waage senkrecht stehen, jedoch nicht lotrecht verlaufen (habe das anhand einer Richtschnur vom vordersten zum hinteren Pfosten überprüft)
4) Die Stabmatten nicht vernünftig zwischen die Pfosten passen (ich habe eine Seite Matten abgeschraubt um Randsteine zu setzten, und konnte sie nur mit sehr viel Gewalt wieder einhängen. Das finde ich unzumutbar und habe es nur mit 2 Männern geschafft)

Meine Frage an euch: Sind das Reklamationsgründe? Die tatsächliche Steigung des Grundstücks beträgt ca 1%, dafür benötige ich doch keine zwei Zaunstufen?! Hätte man mich hierfür nicht fragen müssen?
Müssen die Pfosten etwa nicht lotrecht stehen? Wofür beschäftige ich denn einen Fachmann? Schlecht messen kann ich selbst sehr gut...Ist es zumutbar den Betrieb aufzufordern, den Zaun neu zu setzen?


Gartenzaun - Fehler bei Einsetzung - Reklamationsgrund?

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