Hallo liebe Forengemeinde.
Ich habe eine baurechtliche Frage. Wir bauen derzeit an unserem Vereinsheim auf dem Sportplatz ( mit Gastraum) eine Terrasse.
Diese hat eine Höhe von 0,8 m über OK Gelände und die Maße 4x11 m
Bislang dachten wir nach allen Info aus der LBO BaWü, dass wir dafür keine Baugenehmigung brauchen.
Nun wurde uns gesagt, brauchen wir doch!
Kann hierzu jemand Auskunft geben was nun wirklich der Fall ist in Baden Württemberg?
Aufbau der Terrasse ist Mauerscheiben, der Innenraum wird aufgefüllt und Terrassenplatten als Beleg gesetzt.
Nachher besteht ein Zugang via Treppe von Außen und ein Zugang über den Gastraum im Vereinsheim.
Ich würde mich über Antworten freuen.
Gruß
Steffen
Ich habe eine baurechtliche Frage. Wir bauen derzeit an unserem Vereinsheim auf dem Sportplatz ( mit Gastraum) eine Terrasse.
Diese hat eine Höhe von 0,8 m über OK Gelände und die Maße 4x11 m
Bislang dachten wir nach allen Info aus der LBO BaWü, dass wir dafür keine Baugenehmigung brauchen.
Nun wurde uns gesagt, brauchen wir doch!
Kann hierzu jemand Auskunft geben was nun wirklich der Fall ist in Baden Württemberg?
Aufbau der Terrasse ist Mauerscheiben, der Innenraum wird aufgefüllt und Terrassenplatten als Beleg gesetzt.
Nachher besteht ein Zugang via Treppe von Außen und ein Zugang über den Gastraum im Vereinsheim.
Ich würde mich über Antworten freuen.
Gruß
Steffen
Baugenehmigung Terrasse Sportheim
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