Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bzgl. der Abstandsflächen von Balkonen zu öffentlichen Straßen.
Mein Nachbar grenzt mit seinem Grundstück zur Hälfte direkt an mein Grundstück (Nordseite). Die andere Hälfte wird durch eine 5m breite Sackgasse "durchschnitten" (öffentliche Straße und zufahrt zu meinem Grundstück).
In diesem Bereich liegen unsere Grundstücksgrenzen 5m weit auseinander.
Mein Nachbar baut jetzt ein Mehrfamilienhaus mit Balkonen zu meinem Grundstück. Laut LBO-BW müssen Balkone 2m von Nachbargrenzen entfernt sein.
Meine Frage ist nun, wie verhält es sich im Bereich der öffentlichen Straße? Dürfen dort die Balkone bis auf Nachbars Grundstücksgrenze heranreichen oder ist zum öffentlichen Straßenraum auch ein Abstand von 2m einzuhalten?
Vorab vielen Dank für Ihre Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin B.
ich habe eine Frage bzgl. der Abstandsflächen von Balkonen zu öffentlichen Straßen.
Mein Nachbar grenzt mit seinem Grundstück zur Hälfte direkt an mein Grundstück (Nordseite). Die andere Hälfte wird durch eine 5m breite Sackgasse "durchschnitten" (öffentliche Straße und zufahrt zu meinem Grundstück).
In diesem Bereich liegen unsere Grundstücksgrenzen 5m weit auseinander.
Mein Nachbar baut jetzt ein Mehrfamilienhaus mit Balkonen zu meinem Grundstück. Laut LBO-BW müssen Balkone 2m von Nachbargrenzen entfernt sein.
Meine Frage ist nun, wie verhält es sich im Bereich der öffentlichen Straße? Dürfen dort die Balkone bis auf Nachbars Grundstücksgrenze heranreichen oder ist zum öffentlichen Straßenraum auch ein Abstand von 2m einzuhalten?
Vorab vielen Dank für Ihre Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin B.
Abstand von Balkonen zu öffentlichen Straßen
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