samedi 14 mai 2016

Bauschaum zum Ausfüllen von Durchbrüchen in die Aussenwand zulässig?

Liebe Bauexperten,

in unserem Haus wurden im Innenbereich viele Durchbrüche bereits mit Bauschaum verschlossen. Der HLS Planer sagte, dass dies eine denkbar schlechte Lösung aber leider keine "verbotene" Sache ist. Es verstößt also nicht explizit gegen die aARdT.

Nun haben wurden auch Durchbrüche nach Aussen mit Bauschaum verschlossen:



Wie sieht es da rechtlich aus, genauso wie Innen? Das gedämmte Rohr ist für Fort- und Aussenluft der KWL. Den Hersteller und die genaue Bezeichnung des verwendeten Bauschaums steht mir leider nicht zur Verfügung.


Vielen Dank für Eure Hilfe!

Roboco


Bauschaum zum Ausfüllen von Durchbrüchen in die Aussenwand zulässig?

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