jeudi 4 février 2016

Rolladen: Dünnwickler anstelle von normalen Rollos geliefert und eingebaut

Nachdem ich ja schon Unstimmigkeiten mit meiner Hebe-Schiebe Anlage hatte (zum Glück konnten wir uns kostengünstig einigen), habe ich noch eine Frage zum Einbau von Rolladenkästen.

Laut Auftrag wurden für Erdgeschoss Dünnwickler bestellt, da die vorhandenen Aussparungen für die Rolläden kleiner sind als im Obergeschoss. Im Obergeschoss wurden explizit keine Dünnwickler bestellt, da hier der Abstand zwischen Fenstersturz und Fenster ca 10cm größer ist als unten. Wir wollten ja keine Lücke über dem Rolladenkasten haben, die wir dann mit Styrodur und Putz schließen müssen. Dies wurde auch so im Auftrag festgehalten. Der Fensterbauer gab sich nach Einbau unwissend, und hat uns sogar noch Stress gemacht, die Lücke zügig zu schließen, da er ja oberhalb und seitliche vom Kasten abdichten müsse. Die Abdichtung ist bis heute nicht erfolgt.

Was sind meine Handlungsoptionen?
Kann ich den Einbau der falschen Rolladenkästen bemängeln und auf normale Kästen bestehen (wie im Auftrag festgehalten)? Dafür müsste der FB das Styrodur und den Putz entfernen und neue Kästen bestellen. Liegt gar kein Mangel vor, da ich ja Rolladen habe? Oder kann ich nur Schadenersatz für die Kosten der Styrodurplatten, Bauschaum, Rotband und meine Arbeitskosten (als Leihe habe ich bei 4 Fenstern ca 6 Stunden gebraucht, Einkaufen hat mich auch eine Stunde gekostet) fordern? Was setzt man hier als Arbeitslohn an?


Rolladen: Dünnwickler anstelle von normalen Rollos geliefert und eingebaut

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