Hallo zusammen,
wir bauen in Niedersachsen ein EFH. Das Grundstück hat ein Gefälle Richtung NO. Die nordöstliche Ecke liegt ca. 1m tiefer als die südostliche.
Wir möchten gerne einen Schuppen in die nordöstliche Ecke setzen und dafür auch das Gelände um diese ca. 1m aufschütten und so begradigen.
Daher wird der Schuppen (Wandhöhe 2,5m) ca. 3,6m über gewachsenem Gelände liegen.
Frage ist nun, welche Nachbarn wir um Zustimmung für die Überschreitung der zulässigen Höhe von 3m bitten müssen. Alle drei oder nur A und C?
Vielen Dank schonmal.
wir bauen in Niedersachsen ein EFH. Das Grundstück hat ein Gefälle Richtung NO. Die nordöstliche Ecke liegt ca. 1m tiefer als die südostliche.
Wir möchten gerne einen Schuppen in die nordöstliche Ecke setzen und dafür auch das Gelände um diese ca. 1m aufschütten und so begradigen.
Daher wird der Schuppen (Wandhöhe 2,5m) ca. 3,6m über gewachsenem Gelände liegen.
Frage ist nun, welche Nachbarn wir um Zustimmung für die Überschreitung der zulässigen Höhe von 3m bitten müssen. Alle drei oder nur A und C?
Vielen Dank schonmal.
Nachbarzustimmung bei Grenzbebauung
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