Hallo Zusammen,
ggfs. kann mir jemand Feedback geben zu meiner aktuellen Situation.
Wir haben einen Vertrag zur Errichtung eines Eigenheims unterschrieben. Zur Absicherung unserer Geldzahlungen haben wir eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart.
Die VOB-B ist Teil des geschlossenen Vertrages. Der genaue Wortlaut des Vertrags zu diesem Bereich lautet:
.....
Gesamtpreis XYZ auf der Grundlage beiliegender Unterlagen:
- Gemäß beiliegender Planung
- Bauherrenleistungsverzeichnis
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) als Vertragsbestandteile.
Die Formulierung der Vertragserfüllungsbürgschaft im Vertrag lautet wie folgt:
"Der Bauherr erhält mit Baubeginn eine Konzernvertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme."
Leider ergeben sich nun im Nachhinein unterschiedliche Auffassungen was gemeint ist. Unser Bauträger hat uns eine Bürgschaft ausgestellt, bei dem er für sich selber bürgt (also Schuldner und Bürge in einer Person ist). Ferner ist die Bürgschaft befristet. In dem Begleitschreiben führt der Bauträger aus, dass keine Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß §17 VOB/B vereinbart worden ist, sondern eine Konzern-Vertragserfüllungsbürgschaft.
Wir sind der Auffassung, dass der §17 VOB-B heranzuziehen ist. Diese legt fest, dass die Vertragserfüllungsbürgschaft zeitlich unbefristet sein muss. Ferner muss der Bürge durch den Gläubiger als tauglich anerkannt werden. Zudem ist die Bürgschaft ziemlich wertlos, wenn der Schuldner für sich selbst bürgt.
Ggfs. kennt sich ja jemand aus und kann mir folgende Fragen beantworten.
1. Gibt es eine Konzernvertragserfüllungsbürgschaft? Unterscheidet diese sich von der klassischen Vertragserfüllungsbürgschaft? Ergibt sich daraus dass die Bürgschaft durch den eigentlichen Schuldner übernommen werden kann?
2. Gilt §17 VOB für die Vertragserfüllungsbürgschaft? Mal abgesehen von dem obigen Satz, sind keine weiteren Erläuterungen zur Vertragserfüllungsbürgschaft im Vertrag enthalten.
Vielen Dank!
ggfs. kann mir jemand Feedback geben zu meiner aktuellen Situation.
Wir haben einen Vertrag zur Errichtung eines Eigenheims unterschrieben. Zur Absicherung unserer Geldzahlungen haben wir eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart.
Die VOB-B ist Teil des geschlossenen Vertrages. Der genaue Wortlaut des Vertrags zu diesem Bereich lautet:
.....
Gesamtpreis XYZ auf der Grundlage beiliegender Unterlagen:
- Gemäß beiliegender Planung
- Bauherrenleistungsverzeichnis
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) als Vertragsbestandteile.
Die Formulierung der Vertragserfüllungsbürgschaft im Vertrag lautet wie folgt:
"Der Bauherr erhält mit Baubeginn eine Konzernvertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme."
Leider ergeben sich nun im Nachhinein unterschiedliche Auffassungen was gemeint ist. Unser Bauträger hat uns eine Bürgschaft ausgestellt, bei dem er für sich selber bürgt (also Schuldner und Bürge in einer Person ist). Ferner ist die Bürgschaft befristet. In dem Begleitschreiben führt der Bauträger aus, dass keine Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß §17 VOB/B vereinbart worden ist, sondern eine Konzern-Vertragserfüllungsbürgschaft.
Wir sind der Auffassung, dass der §17 VOB-B heranzuziehen ist. Diese legt fest, dass die Vertragserfüllungsbürgschaft zeitlich unbefristet sein muss. Ferner muss der Bürge durch den Gläubiger als tauglich anerkannt werden. Zudem ist die Bürgschaft ziemlich wertlos, wenn der Schuldner für sich selbst bürgt.
Ggfs. kennt sich ja jemand aus und kann mir folgende Fragen beantworten.
1. Gibt es eine Konzernvertragserfüllungsbürgschaft? Unterscheidet diese sich von der klassischen Vertragserfüllungsbürgschaft? Ergibt sich daraus dass die Bürgschaft durch den eigentlichen Schuldner übernommen werden kann?
2. Gilt §17 VOB für die Vertragserfüllungsbürgschaft? Mal abgesehen von dem obigen Satz, sind keine weiteren Erläuterungen zur Vertragserfüllungsbürgschaft im Vertrag enthalten.
Vielen Dank!
Konzernvertragserfüllungsbürgschaft vs. Vertragserfüllungsbürgschaft nach VOB-B
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