Hallo Gemeinde, ist es rechtens wenn in einem Kaufvertrag eines Grundstücks, drinn steht was man bauen darf und was nicht . Hat nichts mit dem Bebauungsplan zu tun sind nur wünsche vom Verkäufer.
Z.b. "eine Garage oder ein carport","keine gartenhütte , bzw nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers "
Was meint ihr????
Z.b. "eine Garage oder ein carport","keine gartenhütte , bzw nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers "
Was meint ihr????
Kaufvertrag Grundstück
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