Hallo zusammen,
da mir rechtlicher Hintergrund fehlt, möchte ich mich mit folgender Frage an euch wenden. Es geht um die Zahlung der letzten Rate (5%) im Rahmen der Hausübergabe. Im Bauvertrag wird aufgeführt, dass dies über ein Notaranderkonto abgewickelt wird.
Hier in kleiner Auszug des wesentlichen Pasagen:
1.Der Notar hat die hinterlegte Summe an den Baubetrieb auf das von dieser benannte Konto auszuzahlen,
wenn dem Notar das Original des Hausübergabeprotokolls vorgelegt wird, in dem sämtliche Bauherren
bestätigt haben, dass das Objekt mängelfrei übergeben worden ist.
2. Falls im Hausübergabeprotokoll Mängel aufgeführt sind, hat der Notar die Auszahlung des hinterlegten
Betrages an die Templiner Hausbau GmbH vorzunehmen, wenn ihm das Original des
Nachabnahmeprotokolls vorgelegt wird, in dem von sämtlichen Bauherren bestätigt wird, dass die im
Hausübergabeprotokoll aufgeführten Mängel beseitigt sind. Eventuell nach der Abnahme auftretende
Gewährleistungsmängel beeinflussen diese Auszahlungsregelung nicht.
3. Jeder von mehreren Bauherren ist berechtigt, für sich und die übrigen Bauherren die mängelfreie
Übergabegemäß Ziffer 1. oder die Beseitigung der Mängel aus dem Übergabeprotokoll gemäß Ziffer 2. zu
bestätigen.
4. Das Recht der Parteien (Templiner Hausbau GmbH und sämtliche Bauherren), den Notar gemeinsam,
übereinstimmend schriftlich anzuweisen, Zahlungen - auch Teilzahlungen - vom Notaranderkonto
vorzunehmen, wird durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt; eine zu Unrecht verweigerte
Anweisung kann durch Gerichtsurteil ersetzt werden.
Nun meine Frage - welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für mich aus dies Konstellation?
Im Voraus vielen Dank für euer Feedback
da mir rechtlicher Hintergrund fehlt, möchte ich mich mit folgender Frage an euch wenden. Es geht um die Zahlung der letzten Rate (5%) im Rahmen der Hausübergabe. Im Bauvertrag wird aufgeführt, dass dies über ein Notaranderkonto abgewickelt wird.
Hier in kleiner Auszug des wesentlichen Pasagen:
1.Der Notar hat die hinterlegte Summe an den Baubetrieb auf das von dieser benannte Konto auszuzahlen,
wenn dem Notar das Original des Hausübergabeprotokolls vorgelegt wird, in dem sämtliche Bauherren
bestätigt haben, dass das Objekt mängelfrei übergeben worden ist.
2. Falls im Hausübergabeprotokoll Mängel aufgeführt sind, hat der Notar die Auszahlung des hinterlegten
Betrages an die Templiner Hausbau GmbH vorzunehmen, wenn ihm das Original des
Nachabnahmeprotokolls vorgelegt wird, in dem von sämtlichen Bauherren bestätigt wird, dass die im
Hausübergabeprotokoll aufgeführten Mängel beseitigt sind. Eventuell nach der Abnahme auftretende
Gewährleistungsmängel beeinflussen diese Auszahlungsregelung nicht.
3. Jeder von mehreren Bauherren ist berechtigt, für sich und die übrigen Bauherren die mängelfreie
Übergabegemäß Ziffer 1. oder die Beseitigung der Mängel aus dem Übergabeprotokoll gemäß Ziffer 2. zu
bestätigen.
4. Das Recht der Parteien (Templiner Hausbau GmbH und sämtliche Bauherren), den Notar gemeinsam,
übereinstimmend schriftlich anzuweisen, Zahlungen - auch Teilzahlungen - vom Notaranderkonto
vorzunehmen, wird durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt; eine zu Unrecht verweigerte
Anweisung kann durch Gerichtsurteil ersetzt werden.
Nun meine Frage - welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für mich aus dies Konstellation?
Im Voraus vielen Dank für euer Feedback
Bauvertrag - letzte Rate über Notaranderkonto
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