vendredi 4 décembre 2015

Wohnflächenberechnung zum Einheitswert - wer darf messen?

Hallo,

nach dem Bau nun das FA. Während der Ansprechpartner im FA noch auf II.BVO, Plänen aus der Baugenehmigung und 3% Putzabzug besteht (welches ich dachte mit der Wohnflächenverordung überholt ist), trotzdem eine rechtliche Frage:

In der Wohnflächenverordnung ist ausgeführt: "Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln".
a) Wer darf entscheiden ob es durch Ausmessen oder durch Bauzeichnung gemacht wird?
b) Wenn gemessen, wer darf messen? Anscheind mag das FA nicht meine eigene fein säuberlich dokumentierte Messung... :)

Gruß
Gunnar


Wohnflächenberechnung zum Einheitswert - wer darf messen?

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