Hallo,
Ich und ein freund haben uns jeweils ein grundstück gekauft, sie liegen nebeneinander, und sollen jeweils ein gebäude mit zwei wohnungen bekommen. Die beiden gebäude sollen an der grenze zusammengebaut werden. Jede wohnung soll ca 90m2 bekommen. Die anordnung der wohnungen soll nebeneinander geschehen. Ich frage mich jetzt ob ich als meister bei diesem bauvorhaben bauvorlageberechtigt bin, in bayern.ich denke es handle sich um je 1 gebäude mit zwei nutzungseinheiten der gebäudeklasse 2. der gesamte komplex wird am ende jedoch eher reihenhaus charakter haben. Habe ich hier recht oder sollte ich nochmal nachhacken? Danke schonmal für die Hilfe.
Ich und ein freund haben uns jeweils ein grundstück gekauft, sie liegen nebeneinander, und sollen jeweils ein gebäude mit zwei wohnungen bekommen. Die beiden gebäude sollen an der grenze zusammengebaut werden. Jede wohnung soll ca 90m2 bekommen. Die anordnung der wohnungen soll nebeneinander geschehen. Ich frage mich jetzt ob ich als meister bei diesem bauvorhaben bauvorlageberechtigt bin, in bayern.ich denke es handle sich um je 1 gebäude mit zwei nutzungseinheiten der gebäudeklasse 2. der gesamte komplex wird am ende jedoch eher reihenhaus charakter haben. Habe ich hier recht oder sollte ich nochmal nachhacken? Danke schonmal für die Hilfe.
Bauvorlageberechtigung
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