Hallo Allerseits,
ich habe von meinem Bauträger heute unerwartet eine Angebot für denn Upgrade von einer einer fachen Abluftanlage zu einer Zentralen KWL mit WRG bekommen.
Der Preis läge bei 8000 aber wenn ich mich bis nächster Woche dafür entscheide würde, geben Sie nochmal 40% Preisnachlass. Es wird in dem Angebot behauptet, dass es nach der EnEv 2014 eine erforderliche Maßnahme ist, welche umgesetzt werden MUSS. Der Werksvertrag beziehte sich noch auf die EnEv 2009 und der Absatz zur Lüftungsanlage ist sehr allgemein gehalten ohne Angaben auf das System.
Haustyp: Stadtvilla als KFW 70
Baustand: Zu und Abluftrohre sind bereits vor 3 Wochen verbaut. Die Geräte/Steuerungen folgen kommende Woche.
Die ganze Sache kommt mir spanisch vor. Im Netz habe ich wiedersprüchliche Informationen zu dem Thema gefunden.
Weiß jemand, ob die WRG wirklich erforderlich ist? Gab es zu diesem Thema eine Änderung von der EnEv 2009 zur 2014?
ich habe von meinem Bauträger heute unerwartet eine Angebot für denn Upgrade von einer einer fachen Abluftanlage zu einer Zentralen KWL mit WRG bekommen.
Der Preis läge bei 8000 aber wenn ich mich bis nächster Woche dafür entscheide würde, geben Sie nochmal 40% Preisnachlass. Es wird in dem Angebot behauptet, dass es nach der EnEv 2014 eine erforderliche Maßnahme ist, welche umgesetzt werden MUSS. Der Werksvertrag beziehte sich noch auf die EnEv 2009 und der Absatz zur Lüftungsanlage ist sehr allgemein gehalten ohne Angaben auf das System.
Haustyp: Stadtvilla als KFW 70
Baustand: Zu und Abluftrohre sind bereits vor 3 Wochen verbaut. Die Geräte/Steuerungen folgen kommende Woche.
Die ganze Sache kommt mir spanisch vor. Im Netz habe ich wiedersprüchliche Informationen zu dem Thema gefunden.
Weiß jemand, ob die WRG wirklich erforderlich ist? Gab es zu diesem Thema eine Änderung von der EnEv 2009 zur 2014?
Zentrale KWL mit WRG nach EnEv2009 / 2014 erforderlich?
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