Guten Tag Zusammen,
eine kurze Frage in die Runde:
Wir haben einen BU mit der Erstellung eines RH beauftragt. Im Werkvertrag gibt es keine Angaben zur Sicherheitsleistung (§ 632a Abs. 3 BGB). Das ist ja für uns nicht dramatisch, da ein Anspruch darauf sowieso besteht.
Nach einigem hin und her ("Das habe ich noch ausgestellt"..."Das wollte sonst noch keiner haben"...) und der Einigung, dass eine Bürgschaft gestellt wird, warte ich - nach Bezahlung der Abschlagsrechnung - seit 6 Wochen darauf.
Im Nachhinein gesehen hätte ich natürlich die 5 % einbehalten sollen bis die Bürgschaft gestellt ist. Dann wäre die Sache sicherlich längst erledigt.
Wie sollte nun das weitere Vorgehen sein?
- 10 tägige Frist setzen und wenn die Bürgschaft bis dahin nicht da ist, die 5% zurückfordern (ggf zzgl. Zinsen)?
- die große Keule wäre (habe ich die entsprechenden Urteile richtig verstanden?): Zahlungsplan ist ungültig da kein Hinweis auf Sicherheitsleistung enthalten ist. Zahlung erst bei Abnahme. Die möchte ich aber nicht auspacken, ich muss ja noch einige Montage mit der Firma zusammenarbeiten.
- die ganz große Keule wäre (habe ich auch hier die entsprechenden Urteile richtig verstanden?): Vertrag unwirksam, Rücktritt vom Vertrag, BU trägt alle entstandenen Kosten.
Grüße,
Tobias
eine kurze Frage in die Runde:
Wir haben einen BU mit der Erstellung eines RH beauftragt. Im Werkvertrag gibt es keine Angaben zur Sicherheitsleistung (§ 632a Abs. 3 BGB). Das ist ja für uns nicht dramatisch, da ein Anspruch darauf sowieso besteht.
Nach einigem hin und her ("Das habe ich noch ausgestellt"..."Das wollte sonst noch keiner haben"...) und der Einigung, dass eine Bürgschaft gestellt wird, warte ich - nach Bezahlung der Abschlagsrechnung - seit 6 Wochen darauf.
Im Nachhinein gesehen hätte ich natürlich die 5 % einbehalten sollen bis die Bürgschaft gestellt ist. Dann wäre die Sache sicherlich längst erledigt.
Wie sollte nun das weitere Vorgehen sein?
- 10 tägige Frist setzen und wenn die Bürgschaft bis dahin nicht da ist, die 5% zurückfordern (ggf zzgl. Zinsen)?
- die große Keule wäre (habe ich die entsprechenden Urteile richtig verstanden?): Zahlungsplan ist ungültig da kein Hinweis auf Sicherheitsleistung enthalten ist. Zahlung erst bei Abnahme. Die möchte ich aber nicht auspacken, ich muss ja noch einige Montage mit der Firma zusammenarbeiten.
- die ganz große Keule wäre (habe ich auch hier die entsprechenden Urteile richtig verstanden?): Vertrag unwirksam, Rücktritt vom Vertrag, BU trägt alle entstandenen Kosten.
Grüße,
Tobias
Warten auf Sicherheitsleistung § 632a Abs. 3 BGB
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