jeudi 26 novembre 2015

Frage zur DIN 806-5 (Wartung Trinkwasser-Installation)

Moin zusammen,

ich hätte eine Frage zur DIN 806-5. Wir haben vor 3 Jahren neu gebaut und dabei einen Wartungsvertrag mit unserem Installateur abgeschlossen. Mitte diesen Jahres erhielten wir Post von ihm, das wir nach der DIN 806-5 verpflichtet wären, zusätzliche Arbeiten in den Wartungsvertrag aufzunehmen. Natürlich sollen diese Arbeiten auch zusätzlich mit 60,- EUR berechnet werden. Da ich keinerlei gesetzlichen Zwang finden konnte und mir durchaus das gängige Verhalten beim Umgang mit Trinkwassersystemen bekannt ist, habe ich den Ergänzungsvertrag nicht abgeschlossen.
Nun hat mir der Installateur mitgeteilt, da er deshalb die Gewährleistung von 5 Jahren, auf die gesetzlichen 2 Jahre reduzieren wird. Ausserdem will er den Sachverhalt den Bauträger mitteilen.

Wäre schön, wenn mir hierzu irgendjemand einen Tipp geben könnte, wie sich alles Normen-mäßig und rechtlich verhält.

thx
Mario


Frage zur DIN 806-5 (Wartung Trinkwasser-Installation)

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