Salut,
ich hab da mal wieder eine Frage:
Es geht um die "Erweiterung" einer Tischlerei in NDS. Das Bauamt spricht von Erweiterung, es soll eine vorhandene Lagerhalle neu erbaut werden und in dem Zug um 2m verlängert. Nun steht dieses Gebäude an der Grenze und wird so nicht genehmigt, wegen fehlendem Grenzabstand. Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet und eigentlich will der zuständige Sachbearbeiter die Tischlerei da ganz weg haben, hat aber momentan noch keine Handhabe dagegen.
Nun meine Frage: Es ist so, das der Nachbar schon mit seinem Nebengebäude (Garage) teilweise auf meinem Grundstück steht. Das ist auch nicht das was mich stört. Nun ist es möglich um den Grenzabstand zu umgehen, eine max. 3m Hohe Garage ((was ja laut NBauO und BauNVO) zulässig ist im Grenzbereich) direkt an die Garage des Nachbarn dran setze und nach 3m Garage direkt meine geplante Lagerhalle ansetze?
Geplant war eine Halle 14,44m x 12,61m mit einem Dachüberstand von 2m 5m Traufhöhe und 6,29m Firsthöhe. Wenn ich jetzt also die Halle auf 11,44m kürze bleiben mir die 3m Grenzabstand über. Dort könnte ich doch jetzt eine Garage erbauen mit 3 x 9m (die 9m sind die zulässige Länge je Grundstücksgrenze.) und einer max. Höhe von 3m.
Richtig? Oder verzettel ich mich da gerade?
Oder gibt es noch weitere Ideen damit meine eigentlich geplante Halle zulässig wird? Der Nachbar sollte kein Problem darstellen.
ich hab da mal wieder eine Frage:
Es geht um die "Erweiterung" einer Tischlerei in NDS. Das Bauamt spricht von Erweiterung, es soll eine vorhandene Lagerhalle neu erbaut werden und in dem Zug um 2m verlängert. Nun steht dieses Gebäude an der Grenze und wird so nicht genehmigt, wegen fehlendem Grenzabstand. Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet und eigentlich will der zuständige Sachbearbeiter die Tischlerei da ganz weg haben, hat aber momentan noch keine Handhabe dagegen.
Nun meine Frage: Es ist so, das der Nachbar schon mit seinem Nebengebäude (Garage) teilweise auf meinem Grundstück steht. Das ist auch nicht das was mich stört. Nun ist es möglich um den Grenzabstand zu umgehen, eine max. 3m Hohe Garage ((was ja laut NBauO und BauNVO) zulässig ist im Grenzbereich) direkt an die Garage des Nachbarn dran setze und nach 3m Garage direkt meine geplante Lagerhalle ansetze?
Geplant war eine Halle 14,44m x 12,61m mit einem Dachüberstand von 2m 5m Traufhöhe und 6,29m Firsthöhe. Wenn ich jetzt also die Halle auf 11,44m kürze bleiben mir die 3m Grenzabstand über. Dort könnte ich doch jetzt eine Garage erbauen mit 3 x 9m (die 9m sind die zulässige Länge je Grundstücksgrenze.) und einer max. Höhe von 3m.
Richtig? Oder verzettel ich mich da gerade?
Oder gibt es noch weitere Ideen damit meine eigentlich geplante Halle zulässig wird? Der Nachbar sollte kein Problem darstellen.
Neubau Lagerhalle mit Garage (Betriebserweiterung) Nichtzulässig?!
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