mercredi 30 septembre 2015

Ungeeigneter Kleber, Perimeterdämmplatten, Mangel

Hallo,

ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir bei der Lösung helfen.

Bei mir wurde im Rahmen der Sanierung Perimeterdämmplatten (Breite 16cm) angeklebt und verputzt. Sie befinden sich ca. 40cm unter und ca. 50cm über GOK.

Durch die Sockelrichtlinie wurde ich dann aufmerksam, dass die Platten unten nicht keilförmig zugeschnitten waren und nach einiger Diskussionszeit wollte das Gewerk dieses dann zusätzlich ausführen. Während der Diskussionszeit hatten sich sie Platten im Bereich der bodentiefen Fensterelemente (OK Bodenplatte ca. 30cm über GOK) von der Wand gelöst. Auf Nachfrage mit dem Klebehersteller (Kleber für die Perimeterdämmplatten) stellte sich heraus, dass eine Haftung auf EPDM-Folie (der Fenster) nicht gewährleistet ist UND zusätzlich der Kleber auch nicht für GOK geeignet ist. Diese Aussage habe ich schriftlich vorliegen.
Diese Info habe ich daraufhin dem Gewerk zukommen lassen, die sagen: "Alles ist in Ordnung, der Kleber wurde vom Außendienstler extra empfohlen. Da kriegen sie noch einen schriftlichen Nachweis"; der bis heute ausblieb.
Nun war telefonisch und per Email-Protokoll besprochen, dass die Restarbeiten (Keil unten anbringen) letzte Woche starten sollten. Bezüglich der Eignung des Klebers bat ich aber vorab um das Dokument, vorher brauchen die Handwerker nicht anzutanzen. Und wer kam letzte Woche natürlich nicht, hat kein Dokument geschickt und ist auch nicht erreichbar…..

Ich sehe nun zwei Möglichkeiten:

1.) Einschreiben mit Fristsetzung mit den Arbeiten innerhalb 2 Wochen zu beginnen und innerhalb 2 Wochen fertigzustellen. Die Arbeiten entsprechend dem mir vorliegenden Dokument durchzuführen, also Platten runter, neuen geeigneten Kleber auf neue Platten drauf, neu verputzen, Dichtschlämme etc.
2.) Da die Rechnung noch offen ist, den Handwerker alles Gute wünschen und einen neuen Handwerker suchen, der das alles richtig macht.

Wenn 1.) fruchtet, wäre der Handwerker dann verpflichtet die Arbeiten durchzuführen, obwohl die Temperaturen teilweise schon unter 5°C und die Verarbeitungsrichtlinien doch sagen, unter 5°C nicht kleben, verputzen, Dichtschlämme ran?

Wie seht ihr das alles? Vertragsgrundlage ist VOB.

Danke und Gruß
Gwenny


Ungeeigneter Kleber, Perimeterdämmplatten, Mangel

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