jeudi 24 septembre 2015

Abstandsflächen

Hallo,

lt. Artikel 6 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung müssen Abstandsflächen auf dem entsprechenden Grundstück liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.

Hinter unserem Grundstück verläuft ein Feldweg von ca. 5m Breite. Wenn ich die BayBO richtig verstehe, kann ich also mit ca. 0,5 m Grenzabstand eine Bebauung vornehmen. Richtig? Spielt die Geschosszahl dabei eine Rolle, d.h. wenn ich 1 geschossig baue ist der Abstand der gleiche wie bei einer 2 geschossigen Bebauung?

Das Landratsamt wollte keine pauschal bejahende Aussage hierzu treffen. Wenn nicht das Landratsamt, wer dann?

Gruß


Abstandsflächen

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