Hallo zusammen
ich habe mal mir infos geholt von der Stadt wegen Deckendurchbruch erstellung.
Stadt hat gesagt das der Durchbruch Genehmigungspflichtig ist .
Für den Antrag muss einer Bauvorlagenberechtigt sein.
Wer besitzt so etwas ausser Architeckten ?
Sind solche Reglungen Bundeslandabhänig ?
Habe das Gefunden:
Zitat aus der Bauordnung:
(5) Für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen, die Handwerksmeisterinnen oder Handwerksmeister auf Grund ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung entwerfen können, dürfen auch Meisterinnen oder Meister des Maurer-, des Beton- und Stahlbetonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks und Personen, die diesen nach § 7 Abs. 3,7 oder 9 der Handwerksordnung gleichgestellt sind, als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bestellt werden. Das gleiche gilt für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau.
Es sollen Meister Bauvorlagenberechtigt sein .
Mfg
ich habe mal mir infos geholt von der Stadt wegen Deckendurchbruch erstellung.
Stadt hat gesagt das der Durchbruch Genehmigungspflichtig ist .
Für den Antrag muss einer Bauvorlagenberechtigt sein.
Wer besitzt so etwas ausser Architeckten ?
Sind solche Reglungen Bundeslandabhänig ?
Habe das Gefunden:
Zitat aus der Bauordnung:
(5) Für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen, die Handwerksmeisterinnen oder Handwerksmeister auf Grund ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung entwerfen können, dürfen auch Meisterinnen oder Meister des Maurer-, des Beton- und Stahlbetonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks und Personen, die diesen nach § 7 Abs. 3,7 oder 9 der Handwerksordnung gleichgestellt sind, als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bestellt werden. Das gleiche gilt für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau.
Es sollen Meister Bauvorlagenberechtigt sein .
Mfg
Bauvorlagenberechtigter
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