mardi 22 septembre 2015

Abstandsflächen kreuzung

Guten tag, hoff mal das ich hier im richtigen bereich bin.
Und zwar habe ich vor an mein haus anzubauen. Es handelt sich um ein eck grundstück an einer kreuzung. (Recht vor links verkehr)
Mein grundstück hat an der kreuzung eine schräge. ( zur besseren sicht zum rechtsverkehr)
Ich habe jetz vor den anbau richtung der schräge hinzubauen.
Das bauamt macht jetz ärger aufgrund der kreuzung, dass die sicht beeinträchtigt wird.
1. der zaun bzw hecken etc schränken die sicht ja mehr ein.
2. der anbau würde ja nicht bis zur grundstücksgrenze gehen.
3. ist ja extra die schräge in der kreuzung.

Gibt es irgendein argument oder eine rechtsgrundlage wie ich das bauamt in dem punkt zum schweigen bringe. Meiner meinung nach ist ja extra die schräge für die bessere sicht da. sehen tut man mit oda ohne anbau gleich viel.

Danke für eure hilfe
Mit freundlichen Grüßen


Abstandsflächen kreuzung

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