lundi 28 septembre 2015

Mangelhafte Bauausführung

Liebe Mitforisten,

hier mal eine Frage zu VOB und Schlussrechnung einer Bauleistung.

Im Rahmen der Abnahme des Gewerks Innenputz/Trockenbau/Malerei wurde von mir als Bauherren die mangelhafte Leistung zu Putz und Malerei des Treppenhauses bemängelt. Insbesondere der Anstrich des Metallgeländers und die Ausführung der Wangen des Treppenlaufs (Verputz) entsprechen nicht dem Standard des Gewerks. Das wird von dem ausführenden Handwerker auch nicht bestritten. Er lehnt aber weitere Nachbesserung ab und bietet einen Nachlass von 750.--€ wegen optischer Mängel an. Ein Angebot zur kompletten Überarbeitung des Treppenhauses durch ein anderes Unternehmen beläuft sich auf ca. 1 800.--€.
Entsprechend habe ich diese 1 800.--€ Schlussrechnung abgezogen. Der ausführende Unternehmer hält diesen Abzug für zu hoch und beharrt auf 750.--€.
Nun ist das Geld ja noch bei mir. Wie könnte die Geschichte weitergehen und insbesondere welche finanziellen Risiken gehe ich ein, wenn ich auf meinem Standpunkt beharre? Ist es denkbar, dass ich am Ende vielleicht Recht behalte und dass aber die resultierenden Unkosten (Sachverständiger, Rechtsanwalt, Gerichtskosten?) dazu führen, dass mich das Ganze mehr kostet als es einbringt?
Wer hat da Erfahrung?

Herzlichen Gruß

Der alte Bauherr


Mangelhafte Bauausführung

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