Unser Technikraum liegt im wärmegedämmten, "dichten" Keller des KfW55-Neubaus. Um den fensterlosen Keller vor Feuchteschäden zu schützen, wird dieser kontrolliert belüftet (zentrale KWL). Im Technikraum wird der raumluftunabhängige Pelletkessel Viessmann Vitoligno 300-C 2,4 - 12 kW aufgestellt. Die Abgase werden dort in den Schornstein geleitet. Aufgrund des negativen Ergebnises der Querschnittsbemessung darf die Verbrennungsluft nicht über den Ringspalt des 12,4 m hohen Schiedel Absolut 14 entnommen werden. Auch die Querschnittsbemessung am Thermoluftzug des Schiedel Absolut ist für den Teillastbereich sowohl bei 2,4 kW als auch bei 8 kW (baugleiche kleinere Variante des Vitoligno 300-C) negativ. Der Thermoluftzug soll nur für den raumluftunabhängigen Schwedenofen benutzt werden, so dass ein reiner Nennlast-Betrieb des Pelletkessels am Thermoluftzug eigentlich nicht in Frage kommt.
Könnte alternativ eine Verbrennungsluftzufuhr über die an den Keller angebaute, ungedämmte Garage erfolgen, wenn diese eine unverschließbare Öffnung ins Freie (Öffnungen im Garagentor) erhält, die sowieso für Belüftung der Garage notwendig sind?
Mir ist klar, dass gemäß Muster-Feuerungsverordnung bzw. der unsrigen in Baden-Württemberg keine raumluftabhängigen Feuerstätten in Garagen wegen der Oberflächentemperaturen aufgestellt werden dürfen. Ich erkenne aber in der FeuVO keinen Hinweis auf einen Verbot, dass Verbrennungsluft nicht aus der Garage entnommen werden darf bzw. im Umkehrschluss der Aufstellungsraum von der Garage luftdicht abgeschlossen werden muss. Auch im Verbrennungsluftverbund kann die Garage wohl zugerechnet werden.
Hintergrund: Ich möchte die Verbrennungsluftzufuhr nicht direkt im Freien vor der Ferienwohnung münden lassen (spielende Kinder, Insekten, optische Gründe, kältere Verbrennungsluft, kostspielige Kernbohrungen etc.). Der Pelletkessel soll raumluftunabhängig aufgebaut werden, da ansonsten durch die Technikraum-Öffnung ins Freie viel Wärmeenergie verloren geht.
Die Verbrennungsluftleitung kann in die vorhandenen, noch zu verschließenden Betonwandaussparungen der Pelletsaugleitungen verlegt werden.
Pelletsilo steht nämlich in der Garage.
Könnte alternativ eine Verbrennungsluftzufuhr über die an den Keller angebaute, ungedämmte Garage erfolgen, wenn diese eine unverschließbare Öffnung ins Freie (Öffnungen im Garagentor) erhält, die sowieso für Belüftung der Garage notwendig sind?
Mir ist klar, dass gemäß Muster-Feuerungsverordnung bzw. der unsrigen in Baden-Württemberg keine raumluftabhängigen Feuerstätten in Garagen wegen der Oberflächentemperaturen aufgestellt werden dürfen. Ich erkenne aber in der FeuVO keinen Hinweis auf einen Verbot, dass Verbrennungsluft nicht aus der Garage entnommen werden darf bzw. im Umkehrschluss der Aufstellungsraum von der Garage luftdicht abgeschlossen werden muss. Auch im Verbrennungsluftverbund kann die Garage wohl zugerechnet werden.
Hintergrund: Ich möchte die Verbrennungsluftzufuhr nicht direkt im Freien vor der Ferienwohnung münden lassen (spielende Kinder, Insekten, optische Gründe, kältere Verbrennungsluft, kostspielige Kernbohrungen etc.). Der Pelletkessel soll raumluftunabhängig aufgebaut werden, da ansonsten durch die Technikraum-Öffnung ins Freie viel Wärmeenergie verloren geht.
Die Verbrennungsluftleitung kann in die vorhandenen, noch zu verschließenden Betonwandaussparungen der Pelletsaugleitungen verlegt werden.
Pelletsilo steht nämlich in der Garage.
Verbrennungsluftzufuhr aus Garage
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